Einleitung - Über die Wahlen

Am 7. Juni 2009 werden in Baden-Württemberg in 1.101 Gemeinden und 35 Landkreisen die Mitglieder von Gemeinderäten und Kreistagen gewählt. Dabei können die Wählerinnen und Wähler sowohl Stimmen häufen (kumulieren) als auch Kandidaten von einer Liste auf eine andere übertragen (panaschieren). Wahlberechtigt sind deutsche Gemeindebürger wie auch ausländische Mitbürger aus der EU. In den Gemeinden mit Ortschaftsverfassung werden auch die Mitglieder der Ortschaftsräte bestellt.

Der Begriff Kommune heißt wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt Gemeinde, allerdingswerden mit diesem Begriff sowohl die Gemeinden, die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und die Landkreise bezeichnet. Juristisch sind die Kommunen Körperschaften des öffentlichen Rechtes

Die Gemeinden sind die kleinsten demokratischen Einheiten unseres Staatswesens. Sie sind die Keimzelle unserer Demokratie. Neben den Gemeinden gibt es die Landkreise und Bezirke. Sie bilden die Ebenen der Kommunalverwaltung.

Rund 20.000 Gemeinderatsmandate sind alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen neu zu vergeben. In den 35 Landkreisen geht es um rund 2.300 Kreistagssitze. Dazu kommen noch in 440 Gemeinden Ortschaftsratswahlen für rund 13.000 Mandate in 1.700 unselbständigen Gemeinden. Von ihrem Wahlrecht machten 2004 nur noch 52 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Gebrauch.

Nirgends ist der Einfluss des Wählers so groß, wie auf der örtlichen Ebene. Das gilt in Baden-Württemberg ganz besonders, weil das Kommunalwahlrecht dem Wähler eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidaten ermöglicht - eine Persönlichkeitswahl. Aus unmittelbarer Betroffenheit und eigener Kenntnis der Sachlage kann sich der Wähler ein gutes Bild von der Eignung der Bewerber und ihrer Konzepte machen. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise aktiv an kommunalen Entscheidungen mitwirken, etwa im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit oder der Bürgerbeteiligung.

Die Kommunalpolitik hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen, die in einer Gemeinde wohnen. Sie kann direkt beobachtet, aber auch beeinflusst werden.

Schätzungsweise 80 Prozent aller Angelegenheiten, die Bürgerinnen und Bürger mit dem "Staat" in Kontakt bringen, werden von den Gemeinden erledigt, sei es die Wasserversorgung, die Straßenreinigung, die Müllabfuhr, das Schwimmbad, das Theater, die Schulen, der Kindergarten, das Ausstellen eines neuen Personalausweises usw.

Bei Wahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen, also wählen gehen oder sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen zu lassen.

Durch die Wahl bekommen diese Personen auf Zeit (fünf Jahre) die Macht, Entscheidungen zu beeinflussen und zu teffen.

Wahlen gelten als der Höhepunkt einer Demokratie, an dem das Volk entscheidet, in welche Richtung die politischen Weichen gestellt werden, welche Mannschaft mit welchem Programm die Kommunen in den nächsten fünf Jahren regieren soll. 

Auf unseren Internetseiten wollen wir die Kommunalwahl begleiten, Sie aber auch über die Grundlagen der Kommunalwahl sowie der Aufgaben der Arbeit in den Gemeinden informieren.

Artikel 20 Grundgesetz [Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht]

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

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