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Parteien - Pflicht zur Rechenschaftslegung

Parteien haben die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung, d.h. ihre Finanzen werden überprüft. Nun sind Wählervereinigungen z.B. "Wir für unsere Stadt" oder Freie-Wähler-Listen gerade keine Partei. Mich würde interessieren, wer deren Finanzen überprüft und ob ich als Wähler sicher gehen kann, dass auch sie einer Kontrolle unterliegen.

Eine solche Pflicht zur Rechenschaftslegung gibt es bei Wählervereinigungen nicht. Das Thema Finanzierung von Wählervereinigungen ist jedoch im Moment in der Diskussion, da das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr die Wählervereinigungen insofern den Parteien vorläufig gleichgestellt hat, dass sie Spenden nicht versteuern müssen
(vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-061.html).

Mitgliedschaftliche Wählervereinigungen sind in aller Regel als Vereine organisiert und daher entsprechenden Regelungen unterworfen. Eine Kontrolle erfolgt insofern durch die eigenen Organe bzw. ggf. durch das Finanzamt.


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Termin Bürgerentscheid?

Bis zu welchem Termin müsste ein positiver Bürgerentscheid bei der Gemeinde vorgelegt werden (mit anschließender Überprüfung der Gültigkeit der Unterschriften), damit der damit verbundene Bürgerentscheid noch zeitgleich mit der Kommunalwahl (7.Juni) abgehalten werden kann?
Ist eine terminliche Zusammenlegung von Kommunalwahl und Bürgerentscheid grundsätzlich möglich?


Zum zeitlichen Ablauf von der Einreichung der Unterschriften bis zur Durchführung eines Bürgerentscheids gibt es keine gesetzlich vorgegebenen Fristen. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat, er legt auch den Abstimmungstermin fest. Eine Übersicht (Merkblatt) und weitergehende Beratung in Sachen Bürgerentscheid in Baden-Württemberg finden Sie auf der Seite von Mehr Demokratie e.V., Landesverband Baden-Württemberg unter www.mitentscheiden.de

Prinzipiell ist eine terminliche Zusammenlegung möglich, dies wird im Kommunalwahlgesetz § 41, Absatz 3 geregelt:
„(3) ... Der Bürgerentscheid kann am Tag der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland, des Deutschen Bundestags, des Landtags, der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart, der Kreisräte, der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte, der Bezirksbeiräte und des Bürgermeisters durchgeführt werden. § 37 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend; der Bürgermeister kann bestimmen, dass der Stimmzettel auch bei der persönlichen Stimmabgabe im Wahlraum in einem gemeinsamen Stimmzettelumschlag für kommunale Wahlen nach § 37 Abs. 4 Satz 4 abzugeben ist.“

Kommunalwahlgesetz

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Gemeinden in Baden-Württemberg?

  1. Wie viele Gemeinden gibt es derzeit in Baden-Württemberg?          Laut einer Publikation der Lpb aus dem Jahr 1999 waren es damals 1110, sowie das bewohnte gemeindefreie Gebiet Münsingen. Auf Ihrer Homepage habe ich nun die Information gefunden, dass es jetzt 1101 Gemeinden seien. Wann haben sich diesbezüglich Veränderungen ergeben und welche?
  2. Ist es richtig, dass im Juni 2009 nur Gemeinderat und Kreistag gewählt werden, nicht aber der Bürgermeister? Wann finden die nächsten Bürgermeisterwahlen statt?
  3. Werden am 07. Juni auch die Ortschaftsräte gewählt?

  1. Eine ganz aktuelle Veränderung gab es zum 1. Januar 2009, 8 vormals selbstständige Gemeinden im Landkreis Lörrach haben sich zusammengeschlossen und firmieren nun als Gemeinde „Kleines Wiesental“. Die Gemeinde Tennenbronn wurde im Mai 2006 nach Schramberg eingemeindet (Lkr. Rottweil), zum 1. Januar 2007 erfolgte die Eingemeindung von Betzweiler-Wälde nach Loßburg (Lkr. Freudenstadt). Es sind also derzeit 1101 Gemeinden plus der gemeindefreie Gutsbezirk Münsingen.
  2. Das ist richtig. Bürgermeisterwahlen finden nicht zentral statt, sondern individuell je nach Gemeinde – so waren dieses Jahr z.B. schon in Metzingen und Friedrichshafen Oberbürgermeisterwahlen, daneben in etlichen kleineren Gemeinden, insgesamt stehen in diesem Jahr in 144 Städten und Gemeinde Bürgermeisterwahlen an (so ein Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 2. Januar 2009). Die Amtsperiode des Bürgermeisters beträgt 8 Jahre, die der Gemeinderäte, Kreisräte und Ortschaftsräte 5 Jahre.
  3. Wahlen für die Ortschaftsräte finden ebenfalls am 7. Juni statt.

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9 Fragen zum Thema Kommunalwahl

  1. Was ist eine Kommune?
  2. Wer wählt?
  3. Wie viele wählt man?
  4. Wie wählt man?
  5. Warum wählt man? / Warum nicht?
  6. Wo wählt man? Wahlkreise?
  7. Wann wählt man?
  8. Wen wählt man und für wie lange wird man gewählt?
  9. Welche Parteien gibt es?

  1. Kommune: kleinste politische bzw. verwaltungsmäßige Einheiten im Staatsaufbau, Gemeinden, Städte und Landkreise werden als Kommunen bezeichnet
  2. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde/des Kreises: als Bürger gilt, wer über 18 ist, seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnt und Deutscher oder EU-Bürger ist (s. Gemeindeordnung § 12, 14
  3. Das hängt von der Größe der Gemeinde bzw. des Landkreises ab, s. zum Gemeinderat § 25 der Gemeindeordnung, beim Kreistag s. Landkreisordnung § 20.
  4. Wie wird gewählt: s. dazu Infos auf der Seite www.kommunalwahl-bw.de
  5. Wahlen sind die Basis der Demokratie, warum die Menschen dieses Recht nicht nutzen, ist nicht pauschal zu beantworten. Möglicherweise: Politikverdrossenheit, große Komplexität des Wahlvorgangs gerade bei der Kommunalwahl  www.kommunalwahl-bw.de
  6. Bei der Gemeinderatswahl gibt es keine Wahlkreise (hier ist es das gesamte Gemeindegebiet, dazu kommen evtl. eigene Wahlvorschläge für Teilorte, Stichwort: unechte Teilortswahl, dazu § 27 Gemeindeordnung) Gemeindeordnung, bei der Kreistagswahl wird das Wahlgebiet in Wahlkreise aufgeteilt.
  7. Wann: Wahltag – 7. Juni – oder vorab per Briefwahl.
  8. Wen und wie lange: die Kandidaten werden bei der Kommunalwahl auf fünf Jahre gewählt.
  9. Eine Übersicht zu Parteien in Deutschland findet sich auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung unter www.bpb.de – auf kommunaler Ebene gibt es jedoch eine Reihe weiterer Gruppierungen bzw. Wählervereinigungen – hier muss man die Lage vor Ort anschauen.
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Grundlagenfragen

  1. Welche Gremien werden bei den Kommunalwahlen gewählt?
  2. Was heißt "aktives" und "passives Wahlrecht"?
  3. Wie lange dauert die Wahlperiode?
  4. Stimmt es, dass auch Ausländer wahlberechtigt sind?
  5. Für welche Bereiche ist die Kommunalpolitik zuständig?
  6. Was ist auf kommunaler Ebene anders als auf Bundesebene?

  1. Gewählt werden: Gemeinderat, ggf. Ortschaftsrat (sofern dies in der Hauptsatzung der Gemeinde vorgesehen ist, s. dazu Gemeindeordnung §§ 67ff), Kreistag sowie in der Region Stuttgart die Regionalversammlung.
  2. Aktives Wahlrecht heißt, Sie dürfen wählen, passives Wahlrecht heißt, Sie können selbst für ein Mandat kandidieren. Gekoppelt ist beides an das Bürgerrecht. Man gilt als Bürger oder Bürgerin einer Gemeinde, wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher oder EU-Bürger ist und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnt Wer kann wählen? (vgl. Bürgerrecht Gemeindeordnung § 12, Wahlrecht § 14, zur Wählbarkeit für den Gemeinderat § 28. Gemeindeordnung)
  3. Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.
  4. Bei der Kommunalwahl sind ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger über 18 wahlberechtigt, sofern sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzen. Ein Rumäne und eine Italienerin dürfen wählen, eine Schweizerin und ein Türke nicht.
  5. Die Kommunalpolitik ist für eine Vielzahl von Bereichen zuständig, so z.B. für Sportstätten, Infrastruktur wie Straßen und Wasserversorgung, Kindergärten u.a. Einen Überblick zu den Aufgaben der Kommune finden Sie unter www.kommunalwahl-bw.de
  6. So schnell und in ein paar wenigen Sätzen lässt sich das leider nicht beantworten, vielleicht so viel für den Anfang: die Kommunalpolitik bzw. Verwaltungsebene ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert. Eine Übersicht zu den Unterschieden bezüglich der Kommunalwahl finden Sie im Internet unter www.wahlrecht.de. Was die Wahl anbelangt, so können Sie auf der Bundesebene z.B. nicht kumulieren und panaschieren, Sie haben nur zwei Stimmen etc. Auf Bundesebene gibt es des Weiteren keine Bürgerentscheide. Als Nachschlagewerk zum politischen System der Bundesrepublik empfiehlt sich z.B. das Handwörterbuch von Woyke/Andersen, das bei der Bundeszentrale für politische Bildung auch online zu finden ist: www.bpb.de

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Parteiwechsel während einer laufenden Amtszeit?

Darf ein Ortschaftsrat, der in der Liste der Partei A steht, aber kein Mitglied dieser Partei ist, bei der kommenden Kommunalwahl für die Partei B antreten und dennoch während der laufenden Amtszeit Mitglied der Fraktion der Partei A sein? Was passiert wenn er während der laufenden Amtszeit Mitglied der Partei B wird? Könnte irgendetwas Rechtliches dagegen sprechen, dass man in einer Fraktion bleibt, obwohl man bei der nächsten Wahl für eine andere Partei antritt und auch ca. 3 Monate vor dieser Wahl in die neue Partei eingetreten ist.

Fraktionswechsel sind auf allen politischen Ebenen üblich, sorgen aber oft für heftige Diskussionen. Das Mandat ist davon unbenommen.
Auswirkungen hat dies allerdings auf die Stärke der Fraktionen und ggf. die Zusammensetzung von Ausschüssen. Die Einführung und die Stellung von Fraktionen ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderats bzw. des Ortschaftsrats geregelt.
Ein anderer Aspekt ist die Haltung der Fraktion gegenüber einem möglicherweise abweichenden Mitglied – auf Landesebene war das zuletzt in Hessen zu beobachten, als 4 SPD-Politiker aus der Fraktion ausgeschlossen wurden. Hier ist auch zu beachten, was die jeweilige Partei/Wählervereinigung in ihrer Satzung vorgibt (Stichwort: „parteischädigendes Verhalten“).
Nach unseren Informationen steht dem rein rechtlich nichts entgegen. Es kommt wie gesagt auf die Satzung an.

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Termin der nächsten Bürgermeisterwahl?

Wo finde ich Angaben darüber, wann in meiner Stadt die nächsten Bürgermeisterwahlen anstehen und wie man sich aufstellen lassen kann?

Die Bürgermeisterwahlen sind in Baden-Württemberg nicht an die Wahlen zum Gemeinderat gekoppelt, sie finden vielmehr individuell in den Städten und Gemeinden statt. Die Amtszeit der Bürgermeister beträgt 8 Jahre, die des Gemeinderats 5 Jahre. Wann in Ihrer Gemeinde wieder Bürgermeisterwahlen anstehen, richtet sich danach, wie lange der jetzige Bürgermeister schon im Amt ist.
Für das Amt des Bürgermeisters gelten die Regeln der Wählbarkeit nach § 46 Gemeindeordnung. Eine berufliche Voraussetzung gibt es nicht, es besteht allerdings eine Vorschrift bezüglich des Alters: der Bewerber muss am Wahltag 25 Jahre alt und darf noch nicht 65 Jahre alt sein.
Eine Bewerbung muss je nach Größe der Stadt oder Gemeinde von einer bestimmten Zahl wahlberechtigter Personen unterzeichnet sein, bei einer Stadt zwischen 20.000 und 50.000 Einwohner müssen dies 50 Unterschriften sein, bis 100.000 Einwohner 100 etc. (s. dazu Kommunalwahlgesetz § 10, hier sind auch die Fristen der Bewerbung geregelt.  www.landesrecht-bw.de )

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Rechenschaftslegung über Finanzen bei Wählervereinigungen?

Parteien haben die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung, d.dh. ihre Finanzen werden überprüft. Nun sind Wählervereinigungen z.B. "Wir für unsere Stadt" oder FreieWählerListen gerade keine Partei. Mich würde interessieren, wer deren Finanzen überprüft und ob ich als Wähler sicher gehen kann, dass auch sie einer Kontrolle unterliegen.

Eine solche Pflicht zur Rechenschaftslegung gibt es bei Wählervereinigungen nicht. Das Thema Finanzierung von Wählervereinigungen ist jedoch im Moment in der Diskussion, da das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr die Wählervereinigungen insofern den Parteien vorläufig gleichgestellt hat, dass sie Spenden nicht versteuern müssen (vgl. www.bundesverfassungsgericht.de).
Mitgliedschaftliche Wählervereinigungen sind in aller Regel als Vereine organisiert und daher entsprechenden Regelungen unterworfen. Eine Kontrolle erfolgt insofern durch die eigenen Organe bzw. ggf. durch das Finanzamt.

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Politisches Engagement von Jugendlichen?

Wie viele junge Menschen sind in politisches Organisationen (Junge Union, Jusos usw.) organisiert bzw. aktiv? Wie sieht es in ganz Deutschland aus? Wie in Baden-Württemberg und wie beispielsweise in Freiburg oder am gesamten Kaiserstuhl?

Leider kann ich Ihnen auf die Schnelle nicht viele konkrete Zahlen anbieten. Die Junge Union hat in Baden-Württemberg laut CDU-Angaben etwas über 11.000 Mitglieder, die Jusos hatten 2005 bundesweit rund 69.000 Mitglieder (wobei jedes SPD-Mitglied bis 35 Jahren als Juso gilt). Die Grüne Jugend Ba-Wü hat nach eigenen Angaben 800 Mitglieder.
Ein wichtiger Bereich in Baden-Württemberg sind die Jugendgemeinderäte. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.jugendgemeinderat.de (Dachverband). Es gibt sicher noch viele Jugendliche, die organisatorisch gar nicht erfasst sind – z.B. auch in Initiativen von Jugendhäusern, Kirchen etc.
Informationen zu Projekten von Kindern finden Sie unter www.kinderpolitik.de. Außerdem beschäftigen sich auch Studien wie z.B. die Shell-Jugenstudie mit politischen Einstellungen von Jugendlichen. Informationen finden Sie weiterhin auch in der folgenden Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung www.bpb.de
Für Zahlen bzw. einen Überblick zum Engagement vor Ort bei Ihnen in Freiburg und Umgebung könnte der Stadtjugendring bzw. Kreisjugendring eine gute Anlaufstelle sein.

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