Termine
Die Termine und Fristen für die Kommunalwahlen 2009
Wie das Innenministerium am Donnerstag, 15. April 2004, in Stuttgart mitteilte, ist das Wahlzeitende für die Europawahl und die gleichzeitig durchgeführten Kommunalwahlen am 7. Juni 2009 erstmals gesetzlich auf 18.00 Uhr festgelegt.
Gewählt wird in den von den Gemeinden ein gerichteten Wahllokalen.
Diese öffnen am Wahltag (7. Juni 2009) um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.
Die Adresse des für den eigenen Wohnort zu ständigen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Diese geht allen Wahlberechtigten mindestens drei Wochen vor dem Wahltag zu.
Bei Verhinderung am Wahltag gibt es die Möglichkeit zur Briefwahl. Briefwahlunterlagen können beim zuständigen Wahlamt angefordert werden
| August 2008 | Nominierung der Listen Die Aufstellungsversammlung, in der die Bewerber für einen Wahlvorschlag gewählt werden, darf für die Wahlen im Jahr 2009 frühestens ab 20. August 2008 stattfinden. |
| März 2009 | Kommunalwahlgesetz § 3 Bekanntmachung der Wahl (1) Die Wahl der Gemeinderäte hat der Bürgermeister, die Wahl der Kreisräte hat der Landrat spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag öffentlich bekannt zu machen. (2) Die Bürgermeisterwahl hat der Bürgermeister spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig ist der Tag einer etwa notwendig werdenden Neuwahl nach § 45 Abs. 2 der Gemeindeordnung bekannt zu machen. |
| Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge | |
| am 1. Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung | Frühester Zeitpunkt für das Einreichen der Wahlvorschläge |
| April 2009 | Kommunalwahlordnung Die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 7. Juni 2009 müssen spätestens am Donnerstag, 9. April 2009 (Gründonnerstag) bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des jeweils zuständigen Wahlausschusses eingereicht werden. |
| Wahlbenachrichtigung | |
| bis 17. Mai 2009 | Spätestens bis drei Wochen vor der Wahl erhalten Sie, ohne dass Sie etwas tun müssen, eine Postkarte (Wahlbenachrichtigung), auf der die Verwaltung mitteilt, dass Sie wählen dürfen und in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen. (KomWo § 5) Achtung! Wenn Sie nicht spätestens bis 17. Mai 2009 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann sollten Sie sich auf Ihrem Rathaus erkundigen, warum Sie nicht benachrichtigt wurden. |
| Stimmzettel | |
| eine Woche vor der Wahl | Damit Sie sich in Ruhe auf die Wahl vorbereiten können, schickt Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde etwa eine Woche vor der Wahl Ihre Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe zu. |
| 7. Juni | Am Wahltag hat Ihr Wahllokal von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Wahllokal erhalten Sie einen Stimmzettelumschlag, in den Sie Ihre Stimmzettel stecken können. Wenn Sie Ihren Stimmzettel verschrieben haben oder nicht mehr finden, bekommen Sie im Wahllokal einen neuen Stimmzettel und können ihn dort ausfüllen. |
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