Wahlthemen

Finanzen

Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden hat sich in den zurückliegenden Jahren verbessert. Zuwächse bei den Steuereinnahmen, höhere Investitionen und sinkende Haushaltsdefizite haben 2008 das Bild der kommunalen Finanzen geprägt. Die Aussichten für 2009 haben sich inzwischen verdüstert. Viele Kommunen müssen aufgrund der Wirtschaftskrise mit verminderten Steuereinnahen - insbesonder bei der Gewerbesteuer - rechnen. Weiterhin hoch ist die Verschuldung der Städte und Gemeinden.

Zugleich ist der Aufwand, den die Kommunen als Sozial- und Jugendhilfeträger sowie bei der Kleinkindbetreuung zu leisten haben, deutlich angestiegen. Der Aufwand z.B. für die Kleinkindbetreuung wächst kontinuierlich. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung steigt seit dem Jahr 2002 der Sozialhilfeaufwand wieder an.

Baden-Württembergs Gemeinden und deren Eigenbetriebe waren am 31. Dezember 2007 mit 9,6 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet. Dabei fallen knapp 4,7 Mrd. Schulden auf die Kämmereihaushalte und gute 4,9 Mrd. auf die kommunalen Eigenbetriebe. Gegenüber dem Vorjahr wurde der »kommunale Schuldenberg« damit um rund 264 Millionen Euro abgebaut, die Pro-Kopf-Verschuldung hat sich somit um 25 Euro je Einwohner auf 897 Euro reduziert. Darüber hinaus haben auch die Landkreise einschließlich ihrer Eigenbetriebe Schulden am Kreditmarkt: 2007 waren es 1,4 Mrd. Euro, knapp 46 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.

Kommunale Finanzen

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Bildung

Foto: Eberhard Spaeth, LMZ-BW

Wie die PISA-Studie gezeigt hat, entscheidet in keinem anderen Land die soziale Herkunft über die Zukunftschancen von jungen Menschen. Deshalb hatte die Bundesregierung das vier Milliarden  Investitionsprogramm  „Zukunft, Bildung und Betreuung“ aufgelegt, um vermehrt Ganztagsschulen einzurichten und  Betreuungsangebote auszubauen. Davon standen 500 Millionen Euro für Baden-Württemberg bereit.

Im Vergleich zu den meisten Industrienationen ist Deutschland ein Entwicklungsland beim Angebot an schulischen Ganztagsplätzen. Zwar sind inzwischen etwa 860 der rund 3.800 allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg Ganztagsschulen, da es sich aber hauptsächlich um kleine Hauptschulen und Sonderschulen handelt, bestehen tatsächlich Ganztagsangebote für nur 15 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Erst für 98 von 380 Gymnasien und 61 von 430 Realschulen liegt ein Ganztagsangebot (Stand Oktober 2008) in Baden-Württemberg vor.

Land und Kommunen sind gleichermaßen gefordert, die personellen und baulichen Voraussetzungen für Betreuungsangebote zu schaffen. Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben am 4. November 2005 das Programm "Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschulen" vereinbart. Dieses Investitionsprogramm wird im Rahmen der kommunalen Schulbauförderung umgesetzt und soll den Ausbau der Ganz­tagsschulen in Baden-Württemberg unterstützen. Rund 40 Prozent der öffentlichen, allgemein bildenden Schulen (unter Anrechnung der Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung) sollen als Ganztagsschule eingerichtet werden.

MKJS: "Ausbau und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg"

Der durch die demografische Entwicklung bedingte Schülerrückgang und die "Abstimmung mit den Füßen" haben insbesondere im Bereich der Hauptschule zu erheblichen Diskussionen und in der Folge zu Veränderungen geführt. Den prozentual größten Rückgang der Schülerzahl werden die Hauptschulen erleben. Bereits zum Schuljahr 2006/07 war gegenüber 2002/03 eine Abnahme um 15 Prozent auf 183.000 Schülerinnen und Schüler aufgetreten. Nach den aktualisierten Berechnungen werden die Hauptschulen bis 2025 weitere knapp 60.000 Schülerinnen und Schüler verlieren. Mit dann nur noch 123 000
würde die Schülerzahl den Stand des Schuljahres 2006/07 um rund ein Drittel unterschreiten.
Bereits 10 Bundesländer führen demnächst keine eigenständige Hauptschule mehr. Auch in Baden-Württemberg hat die Diskussion um den Fortbestand der Hauptschule an Heftigkeit zugelegt. Durch die wegbrechende Schulart Hauptschule werden immer mehr wohnortnahe Schulen verloren gehen.

Statistisches Landesamt
Vorausrechnung der Schüler- und Schulabgängerzahlen bis 2025

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Kinderbetreuung

Kindergarten
Kindergarten
Foto: Sven Grenzemann, LMZ-BW

Ab 2013 sollen alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung haben. Um das zu erreichen, hat er Bundestag ein Kinderförderungsgesetz beschlossen, das den rechtlichen Rahmen für den Ausbau der Kinderbetreuung festlegt. In den nächsten Jahren sollen die Betreuungsplätze für die Kleinsten auf 750.000 verdreifacht werden. Dann stünde immerhin für ein Drittel der Kinder ein Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter zur Verfügung. Damit will die Regierung der erwarteten Nachfrage entsprechen und ihre Familienpolitik in diesem Punkt dem europäischen Standard angleichen.

Bis 2010 soll das Betreuungsangebot der unter Dreijährigen in Baden-Württemberg bei rund 20 Prozent liegen und damit den nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) bestehenden Bedarf von rund 50.000 Plätzen decken. Bis 2013, so das Ziel, soll es für rund ein Drittel der Kinder ein Angebot in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter geben. Die Zahl der unter Dreijährigen betrug 2007 rund 281.000 Kinder.

Bei der Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder ist in den letzten Jahren in Baden-Württemberg ein Zuwachs zu verzeichnen. Rund 32.300 unter Dreijährige besuchen eine Kindertageseinrichtung, das ergibt eine Betreuungsquote von 11,5 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe. Dies ist ein Zuwachs von 2007 bis zum Jahr 2008 von knapp 20 Prozent. Rund 23 Prozent der unter dreijährigen Kinder (7.560) nimmt 2008 eine Betreuungszeit von über 7 Stunden und damit eine Ganztagsbetreuung in Anspruch. Zusätzlich wurden 6.300 Kinder unter drei Jahren oder 2,2 Prozent in der Kindertagespflege betreut, eine ganztägige Betreuung gab es in dieser Altersgruppe bei 1 520 Kindern (24 Prozent). Damit ergibt sich eine Betreuungsquote von 13,7 Prozent der unter Dreijährigen, die entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden.

Trotz der insgesamt positiven Entwicklungen stellt sich die Angebotssituation in den einzelnen Gemeinden und Städten sehr unterschiedlich dar. Die Unterschiede sind derart groß, dass sie nicht allein Ausdruck differierender
Nachfrage sein können, sondern auch Ergebnisse unterschiedlicher Politik vor Ort darstellen. Noch immer entscheidet der Wohnort maßgeblich über die Chancen, einen Betreuungsplatz für ein unter 3-jähriges Kind zu finden. Dies stellt die betroffenen Eltern vor enorme Probleme.

Die meisten der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder sind im klassischen Kindergartenalter zwischen 3 bis unter 6 Jahren. Hier liegt die landesweite Betreuungsquote bei 94 Prozent. Knapp 278.000 von rund 297.000 Kindern dieses Alters besuchten eine Kindertageseinrichtung. Von den Kindergartenkindern wurden gut 27.000 Kinder ganztags betreut. Dies entspricht einem Anteil der Ganztagsbetreuung von knapp 10 Prozent.

Zum 1.1.2004 trat das neue Kindergartengesetz in Kraft, das einschneidende Änderungen für die Kommunen und für die nicht kommunalen Träger von Kindergärten mit sich bringen wird. Die Kindergartenfinanzierung wird kommunalisiert und damit werden die wesentliche Entscheidungen über die Ausgestaltung der Betreuungsinfrastruktur und über die Betreuungsstandards künftig in kommunaler Eigenregie getroffen 

Baden-Württemberg konnte als erstes Land den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und eine entsprechende Vollversorgung gewährleisten. Auch für Schulkinder wurde das Betreuungsangebot gesteigert.
Derzeit gibt es an über 80 Prozent der Grundschulen, zum Teil in Kooperation mit Kindergärten, ein Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule. Hinzu kommen Horte an den Schulen und herkömmliche Horte. 

Mit der Neuordnung der Kindergartenförderung wird zusammen mit den Kommunen eine Verbesserung des Betreuungsangebotes angestrebt. So wird beispielsweise ab dem 1. Januar 2004 die bereits bei den Kommunen liegende Planungsverantwortung mit der Zuständigkeit für die Förderung der Einrichtungen gebündelt. Diese Regelung sorgt dafür, dass der von Ort zu Ort unterschiedliche Bedarf an außerfamiliärer Betreuung und die Entscheidung, welche Angebote gebraucht werden, von der Kommune selber getroffen werden kann. Das Land stellt den Kommunen weiterhin Fördermittel zu Verfügung.

Dennoch darf nicht verkannt werden, dass trotz des landespolitischen Engagements der Kinderbetreuung nur ein Teil der Kosten abgedeckt wird. Die Lage der Kommunen wird wieder angespannt. Die Kinderbetreuungsfrage wird dennoch zu einem immer wichtigeren kommunalpolitischen Thema; zugleich werden aber auch die finanziellen Spielräume der Gemeinden immer kleiner. Der Ausbau der Kleinkindbetreuung auf die von Bund und Land angenommene Quote von 34 Prozent kostet Städte und Gemeinden 336 Millionen Euro jährlich netto, also ohne die Fördermittel von Bund und Land sowie Elternbeiträge. Intensivere Bildungs- und Betreuungsangebote im Kindergarten belaufen sich nach Schätzung des Gemeindetags auf über 600 Millionen Euro pro Jahr

Statistische Landesamt Baden-Württemberg

Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg

Deutscher Städtetag:

Ganztägige Erziehung, Betreuung von Kindern und Jugendlichen 

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Stadtentwicklung

Die Bevölkerung vieler großer Städte und Ballungsräume sinkt. Dieser Prozess wird sich mittelfristig verstärken. Dabei wirken drei Ursachenbündel:

  • Die Abwanderung einkommensstarker Haushalte ins Umland (Suburbanisierung)
  • Die Abwanderungen aus strukturschwachen Räumen. (Arbeitsmarkt, Lebensqualität).
  • Das Altern der Gesellschaft.

Dieser Prozess ist aus zwei Gründen problematisch:

  • In den Ballungsräumen senken die Abwanderungen die Leistungsfähigkeit der Städte und die Qualität des urbanen Lebens. Sie zehren an der Steuerkraft und ihre sozial selektive Struktur - eher starke, integrierte und junge Haushalte wandern ab - steigert den Anteil hilfsbedürftiger Gruppen in der Stadtbevölkerung. Unter Druck gerät auch die Wohnungswirtschaft (Leerstände).
  • Im Umland fördert die Suburbanisierung die Zersiedelung sowie eines erhöhten Flächenverbrauchs und erzeugt unnötige Verkehrsströme.

Der Bedarf an Flächen für Gewerbebetriebe und Wohnbebauung ist vorrangig durch Flächenrecycling und verdichteten Wohnbau zu decken. Der Neuverbrauch von Landschaft muss sich am unumgänglich notwendigen Bedarf orientieren und grundsätzlich reduziert werden.

Erforderlich ist eine Neuorientierung auf allen Ebenen der Stadtpolitik.
Sie soll:

  • Die Leistungsfähigkeit der Ballungsräume und Städte und die Qualität des Lebens in ihnen steigern.
  • Städten ermöglichen, auf die gewandelten Bevölkerungsstrukturen zu reagieren.
  • Im Umland und im ländlichen Raum Siedlungsstrukturen fördern, die Zuwanderungen besser als bisher aufnehmen.
  • Im Rahmen einer neuen Stadt- und Wohnungspolitik werden auch leistungsstarken Gruppen Alternativen für eine Abwanderung ins Umland geboten

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Demografischer Wandel

Alterspyramide
Alterspyramide
Statistisches Bundesamt 2006

Seit dem Jahr 2000 leben in Baden-Württemberg erstmals in der Geschichte des Landes mehr ältere als jüngere Menschen. Das Fortschreiten dieses demografischen Alterungsprozesses ist heute bereits vorprogrammiert. Aus heutiger Sicht wird der Bevölkerungsanteil der älteren Generation von knapp 23 Prozent auf gut 36 Prozent um das Jahr 2050 ansteigen. Dagegen dürfte der Anteil der nachwachsenden Generation von heute etwa 22% auf rund 16 Prozent sinken. Damit wären in der Landesbevölkerung in etwa vier Jahrzehnten die unter 20-Jährigen nur noch halb so stark in unserer Gesellschaft vertreten wie die 60-Jährigen und Älteren. Das Durchschnittsalter der Baden-Württemberger liegt dann voraussichtlich bei nahezu 49 Jahren acht Jahre höher als heute.

Aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschrittes steigt die Zahl der Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe benötigen, allein in Baden-Württemberg um jährlich 1.000. Die kommunalen Haushalte werden durch die kontinuierlich steigenden Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung , ohne dass den Kommunen hierfür ein Ausgleich durch den Bundesgesetzgeber gewährt worden wäre, zusätzlich belastet. Ähnliches gilt für die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz, die die Kommunen seit dem Jahr 2003 zusätzlich zu erbringen haben.

Der demografische Wandel ist eine zentrale Zukunftsherausforderung für die Politik Städten und Gemeinden. Kommunalpolitik, die mehr sein will, als das kurzfristiges Reagieren, muss deshalb bereits heute damit anfangen, die Lebensbedingungen in unseren Städten und Gemeinden so zu gestalten, dass die Menschen auch in zwanzig Jahren und darüber hinaus gut leben können, d.h. es muss heute schon "altengerecht" geplant werden. Nicht mehr das Einkaufszentrum auf der "grünen Wiese" darf das Ziel sein, sondern der "Tante-Emma-Laden" im unmittelbaren Wohnumfeld. Wohnungsnahe Versorgungsnetze (medizinische und pflegerische Betreuung, Waren des täglichen Bedarfs) müssen geschaffen bzw. erhalten bleiben, um älteren Bürgerinnen und Bürgern das Verbleiben in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen.

Die demografische Veränderung erfordert bei den Kommunen Konzepte im sozialen, gesundheitlichen, infrastrukturellen und Freizeitbereich die besonders auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sowie ältere Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten sind. Dabei spielt die Tatsache, dass der Anteil von Menschen mit Behinderung größer wird, eine wichtige Rolle hinsichtlich eines umfassenden Verständnisses von Barrierefreiheit.

Zeitschrift Politik & Unterricht 1/2/2007
Demografischer Wandel
Wir werden älter und wir werden weniger

Demografischer WandelDas Bewusstsein um den demografischen Wandel unserer Bevölkerung hat die Gesellschaft erreicht: Fast täglich berichten Medien darüber, Statistische Ämter und Forschungsinstitute bieten laufend neue Berichte und Prognosen, Zukunftsszenarien werden beschrieben. Das Thema prägt auch die Politik, denn es geht um eine rechtzeitige Reaktion auf den Wandel, um die Zukunft der jungen Generation wie auch um die Konsolidierung und die Zukunftsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme.

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Integration

Seit der Gründung Baden-Württembergs 1952 verzeichnet das Land eine kontinuierliche Zuwanderung. Die Zuwandererinnen und Zuwanderer haben einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung des Landes geleistet. Rund vierzig Prozent der im Land lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben seit mehr als zwanzig Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland, sind hier geboren oder aufgewachsen.

Von den 10,7 Millionen Baden-Württembergern besitzen 2,7 Millionen einen Migrationshintergrund – das sind rund 25 Prozent. Das ist mehr als in jedem anderen bundesdeutschen Flächenland. So rangiert beispielsweise Bayern erst an siebter Stelle und liegt mit 19 Prozent genau im Bundesdurchschnitt. Nur der Stadtstaat Hamburg weist mit 27 Prozent einen noch höheren Anteil von Personen mit Migrationshintergrund auf als Baden-Württemberg.

In Baden-Württemberg ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in den jüngeren Altersgruppen deutlich höher als in den mittleren und älteren Altersgruppen. So verfügt bei den minderjährigen Baden-Württembergern sogar jeder dritte (knapp 34 Prozent) über einen Migrationshintegrund. Zum Vergleich: Während es bei der Bevölkerungs-gruppe der 18- bis unter 60-jährigen immerhin noch überdurchschnittliche 27 Prozent sind, liegt dieser Anteil bei den über 60-jährigen bei nur noch 14 Prozent. Der Bevölkerungsteil der 2,7 Millionen Baden-Württemberger mit Migrationshintergrund unterteilt sich in rund 1,4 Millionen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, das sind gut 13 Prozent an der baden-württembergischen Gesamtbevölkerung sowie knapp 1,3 Millionen Ausländern, was einem Anteil von 12 Prozent aller Baden-Württemberger entspricht. Diese Zahlen zeigen, dass die mit Migration und Integration verbundenen gesellschaftlichen Aufgaben eine doppelt so große Bevölkerungsgruppe betreffen als bislang angenommen.Von allen Regionen Baden-Württembergs und dem Stadtkreis Stuttgart weist die Landeshauptstadt mit 40 Prozent deutlich den höchsten Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund auf. Verglichen mit anderen ausgewählten deutschen Großstädten liegt die Stadt Stuttgart mit diesem Wert unangefochten an der Spitze. Selbst Hamburg mit seinen knapp 27 Prozent, Bremen mit 25 Prozent, sowie Berlin mit rund 23 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, liegen deutlich hinter der baden-württembergischen Landeshauptstadt.

Integration ist ein kontinuierlicher gesellschaftlichen Prozess, bei dem die staatlichen Ebenen die integrationsfördernden Rahmenbedingungen setzen müssen. Integration ist kein müheloser Prozess, er verlangt sowohl Anstrengungen von den Einheimischen als auch von den Zugewanderten die Bereitschaft und das aktive Bemühen, vorhandene Integrationsangebote anzunehmen.

Aufgabe und Ziel der Integrationspolitik ist es, die Zuwanderer zu einer gleichberechtigten Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben auf der Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes hinzuführen.

Trotz der bereits erreichten Integrationserfolge gibt es aber Problembereiche (unzureichende deutsche Sprachkenntnisse, stagnierende Schul- und Ausbildungserfolge, teilweise hohe Arbeitslosigkeit), die eine Verstärkung der Integrationsbemühungen erfordern.

Integration und Partizipation von Zuwanderern muss als eine wesentliche und dauerhafte Aufgabe kommunaler Politik verstanden werden. Die politisch Verantwortlichen sind ebenso wie die Stadtverwaltungen, die Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Schulen, Vereine, Ausländerausschüsse und –beiräte sowie Migrantenorganisationen gefordert, sich an diesem Integrationsprozess zu beteiligen.

Die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Sprache durch Migrantenkinder in Kindergärten und Schulen – unter Einschluss von Programmen für die Eltern – müssen besonders gefördert werden. Hilfestellungen zur beruflichen Qualifikation von jungen Zuwanderern sollten in Zusammenarbeit die Arbeitsverwaltung, das Jugendamt, Industrie- und Handwerkskammern sowie Unternehmen leisten. Eine wichtige Zielgruppe sind Frauen, die erst nach Eintritt ihrer Kinder in den Kindergarten oder in die Schule für sich eine Möglichkeit sehe, Deutsch zu lernen.

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Kulturelle Vielfalt - Gemeinsame Werte (LpB Schwerpunkt)
Das Zusammenleben in Baden-Württemberg ist von kultureller Vielfalt geprägt. Menschen verschiedenster Herkunft, unterschiedlicher Sprachen, Kulturen und Religionen leben, lernen und arbeiten miteinander. Für die einen ist die Vielfalt längst eine Bereicherung. Andere erfahren Begegnungen mit dem Anderssein aber mitunter als befremdlich oder irritierend. Dann bietet der offene Dialog die Chance für einen konstruktiven Umgang mit Unterschieden. Mit einer Grundhaltung des "Wir wollen etwas miteinander zu tun haben!" können Toleranz und Verständnis gedeihen. Das Grundgesetz mit seinen Werten bildet dabei die gemeinsame Basis für das demokratische Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft.

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