Allgemeine Fragen zur Kommunalwahl

Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen rund um die Kommunalwahlen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite „Wie wird gewählt?“.
Über das Suchfeld lassen sich Fragen zu speziellen Themen finden. Ein Klick auf das grau hinterlegte Feld öffnet die Antwort.
Allgemein
Wo kann ich mich über die Kandidaten bei der Kommunalwahl informieren?
Wo kann ich mich über die Kandidaten bei der Kommunalwahl informieren?
Nähere Angaben über die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten Sie bei den Parteien und Wählervereinigungen, die diese Kandidaten aufgestellt haben. In der Regel werden sowohl Informationsschriften als auch Veranstaltungen angeboten, auf denen die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Vorstellungen zur Kommunalpolitik erläutern. Meist findet sich das Programm und die Vorstellungstermine auch auf den Internetseiten der Parteien und Wählervereinigungen. Welche Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste Ihres Ortes stehen, erfahren Sie bei der Gemeinde.Gibt es eine Pflicht zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten?
Der Gemeinderat ist kein Parlament wie z.B. der Landtag, sondern ein Verwaltungsorgan. Eine rechtliche Verpflichtung zur Vorstellung der Kandidierenden gibt es nicht.
Wann wird der Begriff Stadtrat verwendet und wann Gemeinderat?
Ein Stadtrat ist in Deutschland ein zur Gemeindevertretung oder Gemeindeverwaltung in Städten berufenes Kollegialorgan bzw. das Mitglied eines solchen Organs. Ähnliches gilt für Italien. In einigen deutschen Ländern ist Stadtrat auch die Bezeichnung eines Dezernenten einer Stadtverwaltung.
In Deutschland, Österreich und Italien hat das Exekutivorgan Stadtrat nie gesetzgebende Funktion. In den Stadtstaaten Hamburg (dort: Bürgerschaft), Berlin (dort: Abgeordnetenhaus) und Wien (dort: Landtag) obliegt diese Funktion dem jeweiligen gesamtstaatlichen Parlament bzw. dem Parlament des Stadtstaates, in das der Stadtrat Gesetzentwürfe einbringen kann. In Italien liegt die legislative Funktion beim nationalen Parlament, den Regionalräten und den Landtagen von Trentino und Südtirol.
In vielen deutschen Ländern ist Stadtrat die Bezeichnung der Stadtvertretung, also der kommunalen Volksvertretung in den Städten (in anderen Gemeinden: Gemeinderat). Auch die Mitglieder des Gremiums Stadtrat werden zum Teil als Stadträte bezeichnet. Der Stadtrat ist im Rahmen der kommunalen Rechtsetzungshoheit wichtigstes Organ der kommunalen Selbstverwaltung.
In Baden-Württemberg führen in den Städten die Mitglieder des Gemeinderats die Bezeichnung Stadträtin bzw. Stadtrat. In Baden-Württemberg führen aktuell 313 der 1.101 Gemeinde die Bezeichnung „Stadt“.
Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan und vertritt die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde. Als Hauptorgan der Gemeinde- legt er die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest,
- entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde, wenn nicht die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist und
- kontrolliert die Gemeindeverwaltung.
Die Stadt- und Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Die Mitglieder der Kommunalvertretungen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Dürfen auch betreute Personen bei den Kommunalwahlen wählen?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Januar 2019 festgestellt, dass die Vorschrift des § 13 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes über den Wahlrechtsausschluss von Personen bei der Bundestagswahl, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, verfassungswidrig ist.
Am 3. April 2019 hat der baden-württembergische Landtag beschlossen, dass bei den Kommunalwahlen und bei der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart auch Menschen mit Vollbetreuung teilnehmen können.
Sind Parteiwechsel während der Amtszeit möglich?
Fraktionswechsel sind auf allen politischen Ebenen üblich, sorgen aber oft für heftige Diskussionen. Das Mandat ist davon unbenommen.
Auswirkungen hat dies allerdings auf die Stärke der Fraktionen und ggf. die Zusammensetzung von Ausschüssen. Die Einführung und die Stellung von Fraktionen ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderats bzw. des Ortschaftsrats geregelt.
Ein anderer Aspekt ist die Haltung der Fraktion gegenüber einem möglicherweise abweichenden Mitglied – auf Landesebene war das z.B. in Hessen zu beobachten, als 4 SPD-Politiker aus der Fraktion ausgeschlossen wurden. Hier ist auch zu beachten, was die jeweilige Partei/Wählervereinigung in ihrer Satzung vorgibt (Stichwort: „parteischädigendes Verhalten“).
Nach unseren Informationen steht dem rein rechtlich nichts entgegen. Es kommt wie gesagt auf die Satzung an.Kann im Fall einer Verhinderung ein:e Stellvertreter:in für mich wählen?
Die Wahl darf nur von dem Wahlberechtigten persönlich vorgenommen werden. Eine Stellvertretung über eine Vollmacht ist nicht vorgesehen.
Die Ausübung des Wahlrechts ist in § 5 des Kommunalwahlgesetzes geregelt. Dort heißt es: „Wählen kann nur der Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann durch persönliche Stimmabgabe in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. Wer einen Wahlschein hat, kann erstens durch persönliche Stimmabgabe bei den Gemeindewahlen in jedem Wahlbezirk, bei der Wahl der Kreisräte in jedem Wahlbezirk des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, oder zweitens durch Briefwahl wählen.“
Wann findet die nächste Bürgermeisterwahl statt?
Die Bürgermeisterwahlen sind in Baden-Württemberg nicht an die Wahlen zum Gemeinderat gekoppelt, sie finden vielmehr individuell in den Städten und Gemeinden statt. Die Amtszeit der Bürgermeister beträgt 8 Jahre, die des Gemeinderats 5 Jahre. Wann in Ihrer Gemeinde wieder Bürgermeisterwahlen anstehen, richtet sich danach, wie lange der jetzige Bürgermeister schon im Amt ist.
Für das Amt des Bürgermeisters gelten die Regeln der Wählbarkeit nach § 46 Gemeindeordnung. Eine Bewerbung muss je nach Größe der Stadt oder Gemeinde von einer bestimmten Zahl wahlberechtigter Personen unterzeichnet sein, bei einer Stadt zwischen 20.000 und 50.000 Einwohner müssen dies 50 Unterschriften sein, bis 100.000 Einwohner 100 etc. (s. dazu Kommunalwahlgesetz § 10, hier sind auch die Fristen der Bewerbung geregelt. www.landesrecht-bw.de )
Wahl des Ortsvorstehers: Was passiert bei einer Patt-Situation?
Wie ist das Verfahren, wenn im Ortschaftsrat die Sitzverteilung 4:4 ist. Wie wird mit den Vorschlägen zum Ortsvorsteher umgegangen bzw. welcher Vorschlag wird letztendlich dem Gemeinderat unterbreitet?
Nach § 71 GemO werden der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt. Die Ortschaftsräte schlagen dem Gemeinderat einen Bewerber zur Wahl vor. Der Wahlvorschlag wird in den Ortschaftsräten durch Wahl festgelegt, gegebenenfalls erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen, notfalls entscheidet das Los. Ausnahmsweise besteht auch die Möglichkeit, dass dem Gemeinderat durch Geschäftsordnungsbeschluss des Ortschaftsrates mehrere Bewerber zur Auswahl vorgeschlagen werden. Bei dieser Alternative wird im Ergebnis die Entscheidung über die Wahl des Ortsvorstehers dem Gemeinderat überlassen.
Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass weitere Bewerber aus der Mitte des Ortschaftsrates in die Wahl einbezogen werden; in diesem Fall ist der Ortschaftsrat vor der Wahl anzuhören. Gewählt ist nach § 37 Abs. 7 GemO, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Wird diese nicht erreicht, muss neu verhandelt werden.
Ist die Kommunalwahl schon einmal ausgefallen?
Freie Kommunalwahlen waren in den Jahren des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 ein Fremdwort gewesen. Der letzte Vorkriegsgemeinderat wurde nicht gewählt, sondern „durch den Beauftragten der NSDAP im Benehmen mit dem Bürgermeister berufen“ worden. Ihm gehörten ausschließlich Mitglieder der NSDAP an.
Im Januar 1946 fanden in Württemberg-Baden die ersten freien Gemeinderatswahlen seit 1931 statt.