Was ist Demokratie?

Demokratie ist eng mit dem Prinzip der Volkssouveränität verbunden: Demokratie ist eine Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die einfachste Umschreibung für den Begriff Demokratie heißt „Volksherrschaft“ und leitet sich aus dem Griechischen ab. Der ehemalige US-Präsident Abraham Lincoln erklärte Demokratie mit dem Ausspruch: „Regierung des Volkes durch das Volk für das Volk.“ Welche weiteren Merkmale hat eine Demokratie? Was sind demokratische Werte? Und wie hat sich die Demokratie entwickelt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Was ist Demokratie?

Definition

Die einfachste Umschreibung für den Begriff Demokratie heißt „Volksherrschaft“ und leitet sich aus dem Griechischen her:

demos – Volk, kratein – herrschen

Nach den Athenern in der Antike war Demokratie eine Verfassungsform, die Herrschaft des einfachen Volkes, wobei Frauen, Sklav:innen und Ausländer:innen ausgeschlossen waren.

Der Demokratiebegriff veränderte sich im Laufe der Zeit. US-Präsident Abraham Lincoln (1809-1865) definierte Demokratie etwa als „government of the people, by the people and for the people“.

Und der britische Premierminister Winston Churchill (1874-1965) erklärte in einer Rede vor dem britischen Unterhaus im November 1947:

Democracy is the worst form of government – except for all those other forms, that have been tried from time to time.

(Demokratie ist die schlechteste Regierungsform – außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind.)

In der Bundesrepublik Deutschland hat sich – wie in anderen Flächenstaaten auch – eine mittelbare Form, die repräsentative Demokratie, durchgesetzt. Das souveräne Volk übt dort die Herrschaft indirekt über Vertreterinnen und Vertreter (Repräsentanten) aus, die durch Wahlen bestimmt werden. In einer repräsentativen Demokratie werden Entscheidungen von einer kleinen Gruppe stellvertretend für die Allgemeinheit getroffen.

Was sind die Merkmale einer Demokratie?

Damit man von einer Demokratie sprechen kann, müssen folgende Merkmale erfüllt sein:

  • Volkssouveränität: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Art. 20 Abs. 2 GG). Alle Organe der staatlichen Gewalt sind direkt oder indirekt durch das Volk legitimiert.
  • Gewaltenteilung: Die drei staatlichen Zentralfunktionen Gesetzgebung (Legislative), Ausübung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) werden von unabhängigen Organen wahrgenommen werden, die sich gegenseitig kontrollieren.
  • Rechtsstaatprinzip: Die Staatsgewalt ist an das geltende Recht gebunden, also an die Verfassung, d.h. in Deutschland das Grundgesetz, an die anderen Gesetze und das Recht, wie z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder das Strafgesetzbuch (StGB).
  • Konstitutionalismus: Die Verfassung, in Deutschland also das Grundgesetz, gilt als verbindlicher Rahmen für den Staat und seine Bürgerinnen und Bürger. Das Grundgesetz legt die Regeln des politischen Prozesses fest, besonders die Staatsform, die Form der Willensbildung, die Rechtsstellung und Funktion der Verfassungsorgane, das Gerichtswesen sowie die Rechte und Pflichten der der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
  • Achtung der Menschen- und Grundrechte: Dies sind individuelle Rechte, die jedem Menschen mit Geburt zustehen. Sie dienen dem Schutz der Menschenwürde. Sie sind universell, allgemein gültig, unveräußerlich und unteilbar.
  • Pluralismus: In einer Demokratie konkurrieren viele verschiedene politische, zivilgesellschaftliche, wirtschaftliche oder religiöse Interessengruppen miteinander und dies ist auch gewünscht. 

Merkmale einer modernen Demokratie

Was kennzeichnet eine Demokratie?

Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Aber was genau kennzeichnet eine moderne Demokratie? Neben der Volkssouveränität gehören dazu unter anderem das Rechtsstaatsprinzip, die Gewaltenteilung und die Achtung der Menschen- und Grundrechte. In unserem Online-Dossier bieten wir Ihnen einen leicht verständlichen Überblick über die Merkmale der Demokratie. weiter

Demokratie heißt mitgestalten!

Demokratie lebt von Beteiligung. Politische Partizipation ist die Grundlage unserer Gesellschaft. Und das ist vor allem direkt vor Ort in der eigenen Gemeinde möglich. Denn kommunalpolitische Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen, die in einer Gemeinde wohnen.

In Baden-Württemberg haben die Bürgerinnen und Bürger in kommunalpolitischen Angelegenheiten, z.B. bei den kommunalen Wahlen, bedeutenden Einfluss. Denn sie entscheiden unmittelbar, wer Bürgermeisterin oder Bürgermeister wird (Plebiszit), und sie haben mittels Panaschieren und Kumulieren (vgl. Wahlrecht) einen starken Einfluss darauf, welche Personen in den Gemeinderat kommen.

Bürgerinnen und Bürger stehen in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg der Anordnung nach vor dem Gemeinderat und der bzw. dem Bürgermeister:in. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Institutionen für die Bürger:innen da sind, sich nur legitimieren können unter Berufung auf die Bürgerschaft, auf ihren Auftrag und auf die Leistungen, die sie für die Bürger:innen erbringen.

Im Gegensatz zu Bundes- und Landtagswahlen haben EU-Bürgerinnen und -Bürger bei Kommunalwahlen wie auch bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden volles Stimmrecht.

Um sich über die Politik vor Ort zu informieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Lokalzeitungen, Besuch von Gemeinderats-, Kreistags- und Ausschusssitzungen, Informationen durch die Gemeinde, Bürgerversammlungen, das Internet und die sozialen Medien. Doch trotz vieler Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten ist die Wahlbeteiligung im kommunalen Bereich oft niedrig. Selbst bei spannenden Bürgermeisterwahlen erreicht sie teilweise nicht einmal 50 Prozent.

Welche Elemente direkter Demokratie gibt es?

Traditionell sind in Baden-Württemberg auf kommunaler Ebene die „Elemente direkter Demokratie“ speziell ausgeprägt. Die direkte Form der demokratischen Herrschaft wird als plebiszitäre Demokratie bezeichnet. Dort übt das Volk selbst durch das Abhalten von Volksversammlungen und die Durchführung von Volksabstimmungen, sogenannte Plebiszite, die Staatsgewalt direkt aus. Welche Elemente direkter Demokratie gibt es in Baden-Württemberg?

Direktwahl des Bürgermeisters

In Baden-Württemberg wird die bzw. der Bürgermeister:in direkt gewählt. Lange war dies außer in Baden-Württemberg nur noch in Bayern möglich und man orientierte sich im Süden Deutschlands am Vorbild der benachbarten Schweiz, wo es viele Elemente direkter Demokratie gibt. Nach der „Wende“ übernahmen die neuen Bundesländer in Ostdeutschland und einige der „alten“ Bundesländer diese Prinzipien.

Bürgerversammlung, Bürgerantrag, Bürgerentscheid

Nach § 20 der Gemeindeordnung muss der/die Bürgermeister:in alle Einwohner:innen über „wichtige Planungen und Vorhaben“ unterrichten. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im übrigen nach Bedarf eine Bürgerversammlung anberaumen. Außerdem müssen Haushaltspläne und Bebauungspläne öffentlich ausgelegt werden.

Haben die Bürger:innen das Gefühl, zu wenig informiert zu werden oder dass die Gemeinderäte nicht in ihrem Sinn entscheiden, können sie selbst aktiv werden:

  • Ein bestimmtes Quorum der Bürger:innen kann eine Bürgerversammlung erzwingen (§ 20a GemO).
  • Drei Prozent oder eine nach Gemeindegröße gestaffelte Höchstzahl der wahlberechtigten Bürger:innen können per „Bürgerantrag“ die Beratung eines Verhandlungsgegenstands im Gemeinderat erzwingen (§ 20b GemO).
  • Über Sachfragen können die Bürger:innen sogar durch ein Referendum in Form eines Bürgerentscheids abstimmen (§ 21 GemO).

Wie kommt es zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid?

Das Bürgerbegehren (§ 21,3 GemO), das einen Bürgerentscheid einleitet, gehört zum traditionellen Instrumentarium direkt-demokratischer Willensbildung. Damit ein Bürgerbegehren zustande kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • es müssen bestimmte Quoren (Mindestbeteiligung) erreicht werden;
  • das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden;
  • das Bürgerbegehren muss die Frage, über die entschieden werden soll, eine Begründung und einen Vorschlag über die Kostendeckung enthalten;
  • die Angelegenheit darf nicht während der letzten drei Jahre Gegenstand eines Bürgerentscheids aufgrund eines Bürgerbegehrens gewesen sein.

Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat. Ein Bürgerentscheid kann aber auch vom Gemeinderat selbst herbeigeführt werden. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat notwendig.

Ein Bürgerentscheid ist zustande gekommen, wenn er eine Mehrheit erhalten hat und diese mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten ausmacht (§ 21,6 GemO). Ein erfolgreicher Bürgerentscheid entspricht einem „endgültigen Gemeinderatsbeschluss“ (§ 21,7 GemO). Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Bürgerinitiativen

Eine weitere Möglichkeit zur Mitgestaltung sind Bürgerinitiativen. Bürgerinitiativen sind spontane, zeitlich zumeist begrenzte, lockere Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit verschiedenen Aktionen gegen politische Maßnahmen, öffentliche Planungen und Unterlassungen, Missstände und befürchtete Fehlentwicklungen wehren.

Themen sind z.B. Kindergärten und Spielplätze, Verkehr und Straßenbau, Stadtentwicklung und -sanierung, Randgruppen oder kulturelle Themen sowie häufig Umweltthemen.

Bürgerinitiativen in Baden-Württemberg waren für die Bürgerinitiativen-Bewegung in Deutschland in gewisser Hinsicht richtungsweisend. So wurde die badisch-elsässische Bürgerinitiative gegen das geplante Kernkraftwerk in Wyhl 1975 zum Vorbild für zahlreiche spätere Großdemonstrationen.

Kurze Geschichte der Demokratie

Die Demokratie entwickelte sich in Europa zuerst in den griechischen Stadtstaaten der Antike als direkte oder unmittelbare Demokratie. Der Begriff „Demokratie“ stammt aus dieser Zeit: „Demokratie“ kommt vom altgriechischen Begriff „demokratia“: „Herrschaft des Staatsvolkes“.

Die moderne Demokratie erwuchs zunächst aus den kalvinistischen Glaubenskämpfen des 17. Jahrhunderts, besonders in Schottland, England und den Niederlanden, in denen die Gemeinde als Träger des religiösen und politischen Lebens hervortrat, sodann aus den Lehren der Aufklärung, besonders aus ihren Anschauungen von der Freiheit und Gleichheit aller und von der normativen Bedeutung des vernünftigen Denkens des einzelnen über Staat und Gesellschaft. Grundlegend wurden die Lehren Jean-Jacques Rousseaus von der Volkssouveränität als einem unteilbaren und unveräußerlichen Recht des Volkes.

Der erste moderne demokratische Staat waren die USA ab 1776. In Europa wurde erstmals in der Französischen Revolution von 1789 ein Staat auf demokratischen Prinzipien gegründet. In Deutschland ist die Demokratie (Art. 20 Abs. 1 GG) als tragendes Verfassungsprinzip fest verankert.

Demokratie in Deutschland
Die erste Demokratie auf deutschem Boden war die sogenannte Weimarer Republik (1918–1933). Hier war das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlrecht für Männer und Frauen in einer parlamentarischen Demokratie verwirklicht. Vor dem Hintergrund dieser demokratischen Erfahrungen und Traditionen, aber auch vor dem Hintergrund der schrecklichen Erfahrungen des NS-Terrorregimes von 1933 bis 1945, wurde die Demokratie in Deutschland nach 1945 wiederaufgebaut. Das 1949 verabschiedete Grundgesetz, das auch von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 geprägt ist, gibt heute der Demokratie in Deutschland den verfassungsrechtlichen Rahmen.

Menschenrechte

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Menschenrechte stehen allen Menschen zu, allein aufgrund der Tatsache, dass der Mensch Mensch ist – theoretisch zumindest. Denn leider sind Menschenrechte auch im 21. Jahrhundert kein selbstverständliches Gut.

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Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: Juni 2023.

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