Landkreise in Baden-Württemberg

Landkreise sind Zusammenschlüsse von Gemeinden, die Aufgaben übernehmen, die zwischen den Gemeinden anfallen, also z. B. Verbindungsstraßen und den Busverkehr, aber auch Aufgaben, für die eine einzelne Gemeinde zu klein ist. Dazu gehören zum Beispiel Krankenhäuser und die Müllabfuhr. Diese Seite bietet einen Überblick über die Landkreise in Baden-Württemberg und deren Aufgaben und Funktionen.

Wie viele Landkreise gibt es in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gibt es seit der Kreisreform von 1973 insgesamt 35 Landkreise. Davor waren es 63 Landkreise gewesen. Die Landkreise repräsentieren mehr als 80 Prozent der Wohnbevölkerung, der Rest lebt in Stadtkreisen.

Wie funktioniert ein Landkreis?

Vertretungsorgan der Kreisbevölkerung ist der Kreistag. Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Kreisangelegenheiten, soweit sie aus der kommunalen Selbstverwaltung resultieren, und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest.

Das Landratsamt ist in Baden-Württemberg die Bezeichnung für die Verwaltung eines Landkreises. Rechtsaufsichtsbehörde für das Landratsamt ist das Regierungspräsidium.

An der Spitze der Kreisverwaltung steht in Baden-Württemberg die Landrätin bzw. der Landrat. Die Person hat den Vorsitz des Kreistags und seiner Ausschüsse inne (jedoch ohne Stimmrecht), leitet das Landratsamt und ist die gesetzliche Vertretung des Landkreises. Der Landrat wird vom Kreistag für acht Jahre gewählt. 

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Was sind die Aufgaben der Landkreise?

Wie kommen Schülerinnen und Schüler zu ihren Schulen? Dafür sorgt der Landkreis. Die Landkreise sind etwa für die Koordination und Kostenerstattung in der Schülerbeförderung zuständig. Für alle Aufgaben, die die Gemeinden nicht selbst erfüllen können, sind Landkreise zuständig. Zu den typischen Kreisaufgaben gehört die Abfallwirtschaft, die Sozial- und Jugendhilfe, der öffentliche Verkehr vor Ort wie zum Beispiel Busse, Krankenhäuser, Sonderschulen und Berufsschulen und die Instandhaltung von Kreisstraßen. Außerdem muss die Kreisverwaltungsbehörde organisiert werden. 

In Baden-Württemberg ist der Aufgabenbereich der Landkreise in der Landkreisordnung §2 umschrieben:

„Er hat sich auf die Aufgaben zu beschränken, die der einheitlichen Versorgung und Betreuung der Einwohner des ganzen Landkreises oder eines größeren Teils desselben dienen.“

Wer macht was?

Jede politische Ebene hat ihren Aufgabenbereich. Bund und Länder erfüllen Aufgaben, die eine zentrale Planung erfordern. Gemäß dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung sollen jedoch möglichst viele Aufgaben von den Gemeinden und Landkreisen vor Ort erfüllt werden.

Typische Gemeindeaufgaben sind: Kindergärten, Grund- und Hauptschulen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Feuerwehr, Sportplätze und -hallen, Ortsstraßen und Baugeländeerschließung. Zu den Aufgaben der Gemeinden.

Pflicht und Kür

Landkreise haben freiwillige Aufgaben der Selbstverwaltung sowie in Pflicht- und Weisungsaufgaben. 

In eigener Verantwortung verwaltet er in seinem Gebiet die öffentlichen Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden übersteigen. Dies unterstreicht die subsidiäre Aufgabenstellung der Kreise. Er hat sich auf die Aufgaben zu beschränken, die der einheitlichen Versorgung und Betreuung der Einwohner des ganzen Landkreises oder eines größeren Teils desselben dienen. Die Übernahme freiwilliger Aufgaben steht im finanziellen und politischen Ermessen der Kreistage. So werden in den Kreisen unterschiedliche Maßnahmen gefördert wie zum Beispiel Feuerwehren, Bau von Sporthallen, Ferienfreizeiten, Musik- und Volkshochschulen, Maßnahmen des Fremdenverkehrs, Kindergärten, Erziehungsberatungsstellen, Museen usw.


Pflichtaufgaben sind:

  • Abfallwirtschaft (z. B. Mülldeponien, Thermische Abfallbeseitigung),  
  • Gesundheitswesen (Kreiskrankenhäuser, Gesundheitsämter),
  • Sozial- und Jugendhilfe,
  • Berufs- und Sonderschulen,  
  • Öffentlicher Personennahverkehr (z. B. Buslinien, Schülerbeförderung),
  • Umwelt- und Naturschutz,  
  • Forst,  
  • Straßenbauverwaltung mit Straßenmeistereien,  
  • Landwirtschaftsverwaltung,
  • Vermessungswesen und die Flurneuordnung,
  • Gewerbeaufsicht,
  • Versorgungsämter,
  • Veterinärbereich (Tierhaltung und -schutz, Tierseuchen),
  • und Kreisstraßen.

Freiwilligen Aufgaben:

  • z. B. Volkshochschulen
  • Kunstförderung

Weisungsaufgaben, die im Auftrag von Bund bzw. Land durchgeführt werden:

  • Lastenausgleich
  • Wohngeld
  • Ausbildungsförderung

Die konkreten Aufgaben hat der Landkreistag Baden-Württemberg zusammengestellt: Aufgaben der Landkreise von A-Z.

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Kreistag und Kreistagswahlen

Kurz & Knapp: Der Kreistag in Baden-Württemberg

Was ist ein Kreistag?

In jedem der 35 Landkreise in Baden-Württemberg wählen die Bürgerinnen und Bürger alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl auch einen Kreistag. Er ist die Vertretung des Volkes auf Landkreisebene – und er ist das wichtigste Organ des Landkreises. Die Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat. Der jeweilige Landrat ist der Vorsitzende des Kreistags. Die gewählten Kreisräte üben ihr Amt ehrenamtlich aus.


Wie viele Personen sitzen in einem Kreistag?

Das ist unterschiedlich. Die Anzahl der Sitze beträgt mindestens 24 und ist abhängig von der Einwohnerzahl der Landkreise. Der Kreistag des Hohenlohekreises hat beispielsweise 39 Mitglieder, der des Landkreises Tübingen 67.

Meist sitzen in den Kreistagen mehr Kreisräte, als ursprünglich geplant wurde. Warum? Schuld daran sind Ausgleichssitze, die abhängig vom Wahlergebnis zusätzlich vergeben werden. In ganz Baden-Württemberg sollten bei der Kommunalwahl 2019 insgesamt 1.962 Kreisrätinnen und Kreisräte gewählt werden. Doch 292 Sitze kamen als Ausgleichssitze dazu. Insgesamt gab es nach der Wahl 2019 also 2.254 Kreisräte in ganz Baden-Württemberg.


Was macht ein Kreistag?

Ein Landkreis hat gewisse Aufgaben, die er erfüllen kann (freiwillige Leistungen) und erfüllen muss (Pflicht- und Weisungsaufgaben). Der Kreistag entscheidet über die Gestaltung dieser Aufgaben, solange der Landrat diese Aufgabe nicht übertragen bekommen hat. Der Kreistag

  • wählt außerdem die Landrätin oder den Landrat auf acht Jahre,
  • wählt die Mitglieder der Regionalverbandsversammlung (ausgenommen in der Region Stuttgart, wo diese direkt gewählt werden),
  • legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest,
  • kann Anfragen an die Landrätin oder den Landrat richten

Zur Erledigung seiner Aufgaben bildet ein Kreistag Ausschüsse, zum Beispiel einen Jugendhilfe- oder Kulturausschuss.

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Kreistagswahlen

Bürgerinnen und Bürger wählen den Kreistag alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl, wenn sie auch die Gemeinderäte und Ortschaftsräte wählen.

Alle Informationen zum Kreistag und zur Kreistagswahl finden Sie hier

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Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: Juni 2023.

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