Reif für die Gremien? Mit 16 Jahren in den Gemeinderat?

Das passive Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg: Informationen und Positionen

Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 in Baden-Württemberg dürfen Jugendliche ab 16 Jahren in kommunale Gremien gewählt werden. Zur Absenkung des Wahlalters gibt es kontroverse Positionen: Befürworter erhoffen sich durch die Gesetzesänderung, dass sich mehr Jugendliche politisch engagieren. Skeptiker formulieren rechtliche Bedenken und hinterfragen die notwendige Reife für ein solches Mandat. In unserem Dossier gibt die Journalistin Renate Allgöwer einen Überblick über die unterschiedlichen Positionen.

Einleitung: Die Absenkung des Wahlalters

Von Renate Allgöwer, Stand: Juli 2023

Renate Allgöwer ist Journalistin in Stuttgart. Sie berichtet seit vielen Jahren über die baden-württembergische Landespolitk.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 29. März 2023 eine historische Entscheidung getroffen. Zum ersten Mal können bei der Kommunalwahl 2024, die am 9. Juni zusammen mit der Europawahl stattfindet, minderjährige Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren nicht nur ihr aktives Wahlrecht ausüben (seit 2014), sondern sie können als Kandidaten für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten. Damit betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. In allen anderen Bundesländern können nur volljährige Kandidaten gewählt werden.

Wir wollen (…) nun den nächsten Schritt gehen, um junge Menschen noch mehr und noch früher in die Kommunalpolitik einzubinden.

Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg

Skeptiker formulieren rechtliche Bedenken. Sie führen besonders die fehlende Volljährigkeit und die damit einhergehende eingeschränkte Geschäftsfähigkeit der 16- und 17-Jährigen möglichen Mandatsträger an. Es gibt aber auch Zweifel an der notwendigen Reife der potenziellen jungen Kandidaten bzw. dann Gewählten. 

Werden sich die Hoffnungen erfüllen? Ist die kommunale Ebene überhaupt attraktiv für Jugendliche? Ist das Gesetz überhaupt verfassungskonform? Darüber gehen die Meinungen zum Teil weit auseinander. Dieses Dossier gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Positionen.

Beteiligungsdings Light-Faden: Absenkung des passiven Wahlalters

Baden-Württemberg hat als bisher einziges Bundesland auch das passive Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt; bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wird das zum ersten Mal relevant. Bereits im Vorfeld der Wahlen hat die Neuregelung so manche Frage aufgeworfen und für Meinungsverschiedenheiten gesorgt. Nicht alle waren direkt überzeugt davon, dass junge Menschen mit 16 die Reife haben, zu kandidieren, Repräsentationsfunktion in der Kommune zu übernehmen und an weitreichenden Entscheidungen beteiligt zu sein. Die Broschüre nimmt Chancen, Hürden und Zielkonflikte in den Blick.

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Wer darf wo wählen und gewählt werden?

Ein Blick nach Europa, in den Bundestag, in die Landtage und die kommunalen Gremien

Der politische Trend geht in den meisten Ländern Europas und auf den verschiedenen politischen Ebenen dazu, jüngeren Menschen das Wahlrecht zu erteilen. Das Europäische Parlament und der Europarat empfehlen die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Das Wahlalter von 16 Jahren betrifft aber in den allermeisten Fällen das Wählen (aktives Wahlrecht) und nur selten die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) – und die Umsetzung geht eher langsam voran.

EU-Parlament

Zum ersten Mal dürfen bei der Europawahl am 9. Juni 2024 in Deutschland auch 16- und 17-Jährige wählen. Der Bundestag hat das Wahlalter für die Europawahlen im November 2022 von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Dafür gestimmt haben die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP sowie die oppositionelle Linke. Die Union und die AfD lehnten die Änderung ab. Damit wird es bei der Europawahl in der Bundesrepublik 2,3 Prozent mehr Wahlberechtigte geben. Den Statistikern zufolge können in Deutschland 1,4 Millionen Menschen mehr ihre Stimme abgeben.

Wie sieht es in den Mitgliedstaaten der EU aus?

Deutschland ist mit der Absenkung des aktiven Wahlalters bei Europawahlen auf 16 Jahre kein Vorreiter in der Europäischen Union – aber vorne mit dabei: In Österreich dürfen 16-Jährige schon seit 2009 an Europawahlen und an nationalen Wahlen teilnehmen, Malta hat 2018 das Wahlalter national und zur Europawahl 2019 auf 16 Jahre gesenkt. Deutschland folgte im November 2022 und Belgien zog im Mai 2023 nach. In Griechenland dürfen 17-Jährige das Europäische Parlament mitwählen. Damit liegt für die Wahl 2024 in fünf der gegenwärtig 27 EU-Mitgliedstaaten das aktive Wahlalter bei unter 18 Jahren.

EU-weit gilt aber: Wer selbst als Abgeordneter ins EU-Parlament einziehen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, in einigen Mitgliedstaaten wie Litauen oder Griechenland sogar 25. In Deutschland bleibt es für das passive Wahlrecht bei der Altersgrenze von 18 Jahren, der Volljährigkeit.

Bundestag

Nach wie vor gilt bei Wahlen zum Deutschen Bundestag Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“

Für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre müsste das Grundgesetz geändert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig. Diese ist jedoch nicht in Sicht, da die Unionsparteien CDU und CSU im Bund gegen eine Absenkung sind – ebenso die AfD.

SPD, Grüne und FDP auf Bundesebene haben in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 vorgeschlagen, das Wahlrecht für den Bundestag auf 16 Jahre zu senken. „Wir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken“, heißt es in dem Vertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“. 

Auch die Wahlrechtskommission des Bundestags empfiehlt dies mehrheitlich. Doch die Union ist strikt dagegen: „Das Wahlrecht gehört an die Volljährigkeit und damit auch an die Geschäftsfähigkeit gekoppelt. Punkt“, sagte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak im November 2021. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner argumentiert: „Wenn man das Alter auf 16 Jahre absenken will, müssen alle Rechte und Pflichten berücksichtigt werden, dazu zählt auch die Strafmündigkeit.“

Landtage

In sechs Bundesländern dürfen 16-Jährige den Landtag wählen: Das sind neben Baden-Württemberg (von der nächsten Landtagswahl an, also planmäßig 2026), die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. 2026 kommt neben Baden-Württemberg auch noch Mecklenburg-Vorpommern dazu. Vorreiter war Bremen im Jahr 2009, 2011 folgten Brandenburg und 2013 Hamburg und Schleswig-Holstein.

Kommunalwahlen

In den Ländern, in denen 16-Jährige für die Landtagswahlen wahlberechtigt sind, dürfen sie auch Gemeinde- und Kreisräte wählen. Vorreiter bei der Kommunalwahl für 16-Jährige war im Jahr 1996 Niedersachsen. 

Nur bei der Kommunalwahl können 16- und 17 Jahre alte Wählerinnen und Wähler in fünf Bundesländern ihre Stimmen abgeben: in Berlin (bei den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung), in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.

Das Wahlalter 18 gilt bei der Kommunalwahl in fünf Ländern: Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen halten nach wie vor auf allen Ebenen am Wahlrecht ab 18 fest. Wählbarkeit ab 16: Sie gilt in Baden-Württemberg zum ersten Mal bei der Kommunalwahl im Jahr 2024. Damit ist der Südwesten bundesweit Vorreiter. In allen anderen Bundesländern müssen Kandidaten für die Gemeinde- und Kreisräte mindestens 18 Jahre alt sein. 

Auch in Österreich oder im Schweizer Kanton Glarus, wo 16-Jährige ihre Stimme bei der Gemeinderatswahl abgeben können, dürfen Kandidaten erst antreten, wenn sie 18 Jahre alt sind. Das gilt auch in Schottland oder Malta. (Quelle: Statista)

Warum gibt es Unterschiede zwischen den deutschen Ländern?

In manchen Bundesländern ist das Wahlalter in der jeweiligen Landesverfassung geregelt. Um sie zu ändern, braucht es meist größere Mehrheiten als für einen Gesetzentwurf. Auch in Baden-Württemberg musste die Landesverfassung geändert werden, um das Wahlalter bei der Landtagswahl zu senken. Grüne, CDU und SPD haben dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht; das sicherte die notwendige Mehrheit. Jugendliche dürfen im Südwesten seit Mai 2022 auch bei Volksabstimmungen und Volksbegehren mit abstimmen.

Wer will 16-Jährige in den kommunalen Gremien haben?

Befürworter und Skeptiker in der Parteienlandschaft

Vermutlich will die Mehrheit der Jugendlichen selbst jüngere Gemeinderäte. Baden-Württemberg ist Vorreiter bei der Herabsetzung des Alters für die Wählbarkeit, deshalb gibt es dazu noch keine expliziten Studien. Die Bertelsmann-Stiftung hat aber die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre untersucht und kommt zu dem Ergebnis: Knapp ein Viertel (23 %) der unter 29-Jährigen und etwas mehr als die Hälfte (52 %) der 16- und 17-Jährigen befürworten das „Wählen ab 16“, während fast neun von zehn (87 %) der über 60-Jährigen es lieber beim jetzigen Mindestwahlalter belassen würden.

Das Thema „Minderjährige und Wahlen“ wird kontrovers diskutiert, seit Niedersachen 1996 das Kommunalwahlrecht für 16-Jährige eingeräumt hat. Inzwischen öffnen sich Staaten und Bundesländer schrittweise für eine Senkung des Wahlalters. Der europäische Kongress der Gemeinden und Regionen hat sich schon 2015 dafür ausgesprochen, das Wahlrecht auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre zu senken. Zentrale Argumente sind die demografische Entwicklung der Gesellschaft und die politische Beteiligung Jugendlicher.

Parteipolitisch sind die Linien zwischen Befürwortern und Gegnern nicht immer eindeutig zu ziehen. Die CDU, die das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen bei 18 Jahren belassen will, ist in Baden-Württemberg für die Wählbarkeit ab 16 auf der kommunalen Ebene (wenn auch teilweise zähneknirschend). Die FDP, die 16-Jährige den Bundestag mitwählen lassen will, lehnt das passive Wahlrecht für Minderjährige in den Kommunen ab. Nein sagt auch die AfD. Obwohl sie in der aktuellen Legislaturperiode im baden-württembergischen Landtag in der Opposition ist, hat die SPD den Antrag auf Verfassungsänderung zur Absenkung des aktiven Wahlalters bei der Landtagswahl auf 16 Jahre mit gestellt. Sie befürwortet auch die Wählbarkeit ab 16 in den Kommunalparlamenten. Rundum für ein niedrigeres Wahlalter sind die Grünen.

Befürworter und Skeptiker des passiven Wahlrechts ab 16

Landesregierung von Baden-Württemberg

Die Landesregierung begründet ihren Gesetzentwurf so: „Die Einbindung junger Menschen in die Kommunalpolitik und die Möglichkeit gleichaltriger Repräsentanten junger Menschen in den kommunalen Gremien stellen dabei einen legitimen Zweck zur Änderung des Wahlalters für das passive Wahlrecht dar.“ Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte dazu im Landtag: „16- und 17-Jährige können bereits seit den Kommunalwahlen im Jahr 2014 ihre Stimme abgeben und sich auch ansonsten aktiv an der bürgerschaftlichen Mitwirkung beteiligen, etwa bei Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden. Sie sind aber bisher nicht durch Gleichaltrige in den kommunalen Gremien repräsentiert.“ Weiter sagte der für die Kommunen zuständige Innenminister: „Wir wollen deshalb nun den nächsten Schritt gehen, um junge Menschen noch mehr und noch früher in die Kommunal-Politik einzubinden.“ Kommunalpolitik hält die Landesregierung für die richtige Ebene: „Entscheidungen und Maßnahmen auf der kommunalen Ebene beeinflussen das Lebensumfeld junger Menschen in besonderem Maß. Sie sollen deshalb auch selbst an der demokratischen Willensbildung in den örtlichen Gremien mitwirken können“ erklärte Strobl. „Aktives und passives Wahlrecht werden also nun zusammengeführt und harmonisiert.

Die Grünen

Die Grünen waren die treibende Kraft, nicht nur das aktive Wahlalter bei Landtagswahlen, sondern auch das Alter für die Wählbarkeit auf kommunaler Ebene zu senken. Damit werde das Parlament dem Wunsch der Jugendlichen nach Beteiligung gerecht, argumentierte die Grünen-Abgeordnete Swantje Sperling bei den Landtagsdebatten. Die Grünen sehen die frühe Einbindung Jugendlicher auch als Mittel gegen Demokratiemüdigkeit. Gerade in jüngerer Vergangenheit engagieren sich einige Jugendliche stark politisch, sei es beim Thema Klimakrise. Das soll gewürdigt werden. Die Grünen haben keinen Zweifel an der Reife der Minderjährigen. Sperling sagte im Landtag: „Wir haben dem Engagement, der Befähigung, der Emanzipation von jungen Menschen hiermit Rechnung getragen. Das ist eine innovative Anpassung.

CDU

Die CDU hat sich mit der CSU auf Bundesebene gegen die Absenkung des aktiven Wahlalters bei der Bundestagswahl von 18 auf 16 Jahre ausgesprochen. Ulli Hockenberger, der kommunalpolitische Sprecher der CDU im baden-württembergischen Landtag, tut sich denn auch deutlich schwerer als die Grünen mit der Begeisterung für die Absenkung des passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen. Doch Grüne und CDU haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen (Seite 94): „Bei Kommunalwahlen ist das aktive Wahlalter bereits auf 16 Jahre abgesenkt worden, hier werden wir in einem nächsten Schritt nun auch das passive Wahlalter auf 16 Jahre absenken.

In der CDU gab es durchaus Bedenken, vor allem rechtliche. Die habe man prüfen lassen, versicherte Hockenberger im Landtag. Er macht den Zwiespalt der CDU deutlich: „Wir haben über A wie Ablehnung bis Z wie Zustimmung diskutiert. Wir sind am Ende des Tages, zusammenfassend sozusagen, zu dem Ergebnis gekommen: Lasst uns mehr Jugend wagen.“ Sind Jugendliche reif genug für so ein Mandat? Sollte es notwendigerweise an die Volljährigkeit gebunden sein? Ist die Beteiligung doch das entscheidende Argument? Eine zweifelsfreie, unumstrittene Antwort gibt es für die CDU laut Hockenberger nicht. So bleibt sein Fazit für die Fraktion reserviert: „Wir haben es im Koalitionsvertrag vereinbart, und wir müssen diesen Wertungswiderspruch aushalten. Das tun wir auch.

SPD

Die SPD macht sich – wie die Grünen – seit Langem stark für eine Senkung des aktiven Wahlalters. Sie hat den Gesetzentwurf zur notwendigen Änderung der Landesverfassung und zur Änderung des Landtagswahlgesetzes zusammen mit der grün-schwarzen Landesregierung eingebracht, nachdem ihr eigener Entwurf keine Mehrheit gefunden hatte. Das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen hat sie nicht so vehement verfochten, aber der Absenkung am Ende zugestimmt, weil auch sie mehr Jugendbeteiligung will. Sie pochte jedoch darauf, dass die Landesregierung die Gesetzesänderung rechtssicher macht. Die SPD will vermeiden, dass die Wahl von Gerichten rückwirkend ungültig erklärt wird. Sascha Binder, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion und Generalsekretär der Landespartei, formulierte die Haltung seiner Partei zur Herabsetzung des passiven Wahlrechts auf 16 Jahre so: „Auch wir sehen es so, dass man dies wagen muss, selbst wenn wir damit das Risiko eingehen, dass sich 16- oder 17-Jährige in einem Gemeinderat wiederfinden, die nicht für alle Aufgaben, die ein Gemeinderat hat, zur Verfügung stehen. Diesen Nachteil würden wir aber in Kauf nehmen und deshalb auch dieser Änderung zustimmen.

FDP

Die FDP bewertet die Rechtslage anders. Auch für sie steht „außer Frage“, „dass die bessere Beteiligung und Einbindung von jungen Menschen ab 16 an Entscheidungsprozessen in der Kommune ein hehres Ziel ist.“ Gegen die Absenkung des passiven Wahlalters hat sie erhebliche, insbesondere rechtliche Bedenken und lehnt sie deshalb ab. Julia Goll, die innen- und kommunalpolitische Expertin der Landtagsfraktion, sagt, die rechtlichen Bedenken „sind nicht ausgeräumt worden“. Besonders für den Punkt Jugendschutz habe die Regierung keine Antwort. Dazu kommen für die FDP Zweifel an der Reife der Jugendlichen und das Problem, dass es „Gemeinderäte zweiter Klasse“ geben könnte. Goll sagte vor der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag mit Blick auf die ungeklärten Rechtsfragen: „Das Risiko ist uns zu hoch. Auf uns wirkt das wie ‚Augen zu und durch‘, und das machen wir nicht mit.“ (S. 3493)

AfD

Für die AfD ist die Gesetzesänderung schlichtweg überflüssig. Ihr Abgeordneter Hans-Jürgen Goßner vermutet wahltaktisches Kalkül bei den befürwortenden Parteien: „Mit diesem Gesetz (…) werden nur zum geringsten Teil die Interessen der Kommunalwahlberechtigten bedient. Zum größten Teil werden die politischen Interessen der Parteien bedient, die unter dem Vorwand des Allgemeinwohls kommunalwahlrechtlichen Unsinn und Überflüssigkeiten der vorliegenden Art einbringen“, sagte Goßner bei der Verabschiedung des Gesetzes. Er nennt es eine „Schnapsidee, Kinder zu kommunalen Mandatsträgern und Abiturienten zu Bürgermeistern zu machen“. (Seit der Gesetzesänderung können auch 18-Jährige als Bürgermeister kandidieren.)

Freie Wählervereinigung

Bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg spielen die Freien Wähler eine erhebliche Rolle. Sie lehnen die Senkung des Wahlalters beim passiven Wahlrecht ab. 16- und 17-Jährigen fehle die notwendige Geschäftsfähigkeit und auch die nötige Erfahrung. Die Übernahme eines kommunalen Mandats gehe „mit der Wahrnehmung von Verantwortung in besonderem Maße einher, die zu tragen der oder die Gewählte auch in der Lage sein muss“, wendet der Landesverband gegen die Gesetzesänderung ein. Wolfgang Faißt, der Vorsitzende des Landesverbands, betont, „die Absenkung des Wahlalters für das passive Wahlrecht „müsste zwingend mit der Absenkung des Alters für den Eintritt der Volljährigkeit einhergehen“. Die Volljährigkeit ist aber Sache des Bundesgesetzgebers. Ohnehin wolle niemand die Volljährigkeit oder die Strafrechtsgrenze herabsetzen, warum also das passive Wahlalter, fragen die Freien Wähler in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Landtagsdrucksache 17/4079, S. 90 ff)

Die Freien Wähler schlagen stattdessen vor, die Einrichtung eines landesweiten Jugendparlaments mit Anhörungsrechten zu prüfen. Das würde, so Faißt, „sicher wesentlich mehr politisches Interesse und öffentliche Aufmerksamkeit für die Politik wecken, als allein die Möglichkeit des passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen“. Auch werde durch den Paragraf 41a der Gemeindeordnung „den Interessen der Jugendlichen insbesondere auch im Alter von 16 und 17 Jahren ausreichend Rechnung getragen“. Darin heißt es: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.

Droht die Ungültigkeit der Kommunalwahl?

Rechtliche Bedenken gegen die Absenkung des Wahlalters

Baden-Württemberg ist das erste Land, das das passive Wahlalter auf 16 Jahre absenkt. Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken, aber keine juristischen Präzedenzfälle. Klagen sind durchaus möglich. Im schlimmsten Fall müsste die Wahl wiederholt werden. Allerdings geht es um einen relativ kurzen Zeitraum, nämlich maximal zwei Jahre, der umstritten ist. Wenn auch der jüngste Gemeinderat 18 Jahre alt ist, würden die Bedenken hinfällig.

Ein zentraler Punkt der Skeptiker ist, dass Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, nicht voll geschäftsfähig sind. So dürfen sie etwa ohne Zustimmung ihrer Eltern keine Handyverträge abschließen, weil sie möglicherweise die wirtschaftlichen Folgen nicht überblicken. Auch wenn sie sich tätowieren lassen wollen, müssen Erziehungsberechtigte zustimmen. Dass 16- und 17-Jährige aber über Millionenbudgets von Städten und die langfristige Entwicklung von Kommunen mit abstimmen dürfen sollen, halten Kritiker für nicht vereinbar mit der Verfassung und dem Jugendschutz. Sie befürchten, die Gremien seien nicht voll funktionsfähig, die Kommunalwahlen könnten ungültig werden.

Die Stellungnahmen und Begründungen zum Gesetzentwurf finden sich in der Landtagsdrucksache DS17/4049

Nach Auffassung der Landesregierung brauchen Jugendliche keine Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten, wenn sie zur Wahl antreten wollen. Wenn sie aber einer Partei beitreten wollen, müssen die Eltern dazu „Ja“ sagen. Bei der Wahrnehmung ihres Mandats sind sie ebenso frei wie volljährige Räte. Sie können also einer Fraktion beitreten, ohne die Eltern zu fragen. 

Minderjährige können nicht Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) wie zum Beispiel von Stadtwerken werden. Auch dürfen sie nicht zu stellvertretenden Bürgermeistern gewählt werden. Das macht sie in den Augen des Beamtenbunds zu Gemeinderäten „zweiter Güte“. In Verwaltungsräte kommunaler Anstalten dürfen sie aber einziehen. 

Innenminister Thomas Strobl sagte im Landtag, die Regierung habe die Verfassungsmäßigkeit geprüft. „Die Befürchtung, die Rechtsgültigkeit der Kommunalwahl könnte durch die Absenkung des Wahlalters gefährdet werden, teilt die Landesregierung nicht.“ Klagen schließt der Jurist Strobl nicht aus: „Das ist freilich in einem Rechtsstaat nichts Außergewöhnliches und für sich kein Grund, vor Weiterentwicklungen des geltenden Rechts zurückzuschrecken.

Wer könnte klagen?

Die FDP hat zwar erhebliche rechtliche Bedenken angemeldet. Ihr Hauptkritikpunkt ist, dass man aufgrund der eingeschränkten Recht Minderjähriger „Räte zweiter Klasse" schaffe, da diese Aufgaben wie stellvertretende Bürgermeister oder Aufsichtsräte kommunaler Eigenbetriebe nicht ausüben dürfen. Die kommunale Realität mit langen Sitzungen bis spät in die Nacht kollidiere mit der Erziehungsrecht der Eltern, und dieses wiederum mit dem freien Mandat als Gemeinderat. Die FDP wolle aber selbst nicht klagen, wie ein Fraktionssprecher auf Anfrage bestätigte. 

Die AfD dagegen werde Klage einreichen, wenn sich zum Beispiel ein gewählter minderjähriger Gemeinderat finde, der sich in seiner Amtsausübung benachteiligt fühle, sagte der AfD-Landessprecher Emil Sänze auf Anfrage. Auch die AfD spricht von „Gemeinderäten zweiter Klasse“, weil Minderjährige nicht alle Funktionen übernehmen können.

 

Die Sorgen der Kommunen

Die Wahlen könnten aber auch einzelne Bürger anfechten. Die Städte und Gemeinden machen sich große Sorgen wegen der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung und der Funktionsfähigkeit der künftigen Gemeinderäte. Sie verweisen darauf, dass in den letzten Jahren ohnehin Kommunalwahlen regelmäßig angefochten werden. Jetzt kämen viele neue rechtliche Risiken und Unwägbarkeiten hinzu. „Gerade die fehlende Anknüpfung an die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit“ wirft nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag Fragen auf. Sie sehen außerdem Widersprüche zwischen dem freien Mandat, das auch Gemeinderäte haben, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auf der einen Seite und den Elternrechten und dem Minderjährigenschutz auf der anderen Seite. Die kommunalen Spitzenverbände warnen, sollte die Wahl wegen Klagen ungültig werden, könnte dies das Vertrauen in die Demokratie erschüttern. Von dem Aufwand, sollte in 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg erneut gewählt werden müssen, wollen sie gar nicht reden. 

Wie dem Elternrecht komme auch dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahlen Verfassungsrang zu, argumentiert die Landesregierung. Letzteres soll auch für 16-Jährige gelten. Wenn der Gesetzgeber zu der Einschätzung komme, dass Minderjährige ab einem gewissen Alter (hier mit Vollendung des 16. Lebensjahrs) „hinreichende Reife und Urteilskraft“ für das Amt als Gemeinderat besitzen, sei es keine Verletzung der Elternrechte, „wenn den Minderjährigen entsprechende demokratische Teilhaberechte eingeräumt werden“. Das gilt besonders für die Teilnahmepflicht an Sitzungen. 

Die Städte und Gemeinden vermissen klare Regelungen, etwa wenn Sitzungstermine mit der Schulpflicht kollidieren. Jugendschutz und Schulpflicht gelten auch für gewählte Gemeinderäte. Der Gesetzgeber sagt dazu in der Begründung des Gesetzes: „Die gesetzlichen Regelungen zur Schulpflicht und zum Jugendschutz bleiben unberührt. Die Vorsitzenden der jeweiligen kommunalen Gremien müssen diese Umstände jedoch bei der Planung, insbesondere bei der Terminierung der Sitzungen der Gremien, mitberücksichtigen.“ Sollte ein schulpflichtiger Gemeinderat verhindert sein, müsse der Bürgermeister flexibel reagieren – wie bei anderen Gemeinderäten auch, die vielleicht aus beruflichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen könnten. 

Steffen Jäger, der Präsident des Gemeindetags, hat nach der Verabschiedung des Gesetzes stoisch zur Kenntnis genommen: „Die Zweite Lesung hat nochmals verdeutlicht, dass die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der geplanten Gesetzesänderungen nach wie vor erfüllt sieht.“ Die Städte und Gemeinden würden sich jetzt ganz auf die sorgfältige Umsetzung konzentrieren.

Die Bedenken von Juristen

Der Anwaltsverein Baden-Württemberg sieht die Absenkung der Wählbarkeitsgrenze äußert kritisch. Das Anliegen möge „politisch opportun" sein, es sei aber „geeignet, die Politikverdrossenheit zu fördern und das Vertrauen in das Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis zu beinträchtigen“, schreibt der Präsident des Vereins, Peter Kothe, in der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.

Das Problem ist die unterschiedliche Bewertung der Rechtsvorschriften: Die Anwälte halten den Jugendschutz besonders hoch. Demnach schützt der Gesetzgeber Jugendliche besonders, „weil sie gewisse Gefahren bzw. langfristige Folgen noch nicht richtig erkennen können sollen“. Für die Anwälte schließt das weitreichende Gemeinderatsentscheidungen aus. 

Angesichts der zunehmenden Anfeindungen, denen sich auch Gemeinderatsmitglieder ausgesetzt sehen, müssten Jugendliche besonders geschützt werden. Die Juristen geben auch der Schulpflicht den deutlichen Vorrang vor der Teilnahmepflicht an Sitzungen. Schule bereite auf das gesamte spätere Leben vor, das Amt sei hingegen nur auf Zeit. 

Sie melden zudem Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Gremien an. Eltern dürfen den Aufenthaltsort ihrer minderjährigen Kinder bestimmen. Dazu der Anwaltsverein: „Es ist der Funktionsfähigkeit eines Gemeinderats sicher nicht zuträglich, wenn einzelne Gremienmitglieder nur deswegen nicht an einer Sitzung oder Abstimmung teilnehmen können, weil deren Eltern es ihnen (...) untersagt haben.“

Reif für die Gremien? Die Einschätzung der Wissenschaft

Ist die Kommune die richtige Ebene für den Start in die politische Arbeit?

Politisch gibt es reichlich Pro und Kontra, rechtlich sind Bedenken verbreitet. Die Wissenschaft ist dagegen beim Wahlalter mit 16 vergleichsweise klar, zumindest wenn es um das aktive Wahlrecht geht. Diese Erkenntnisse übertragen die Befürworter auch auf das passive Wahlrecht. 

Da wären zunächst die Zahlen: Es erscheint durchaus nötig, die Repräsentanz der jungen Bevölkerung durch junge Gemeinderäte zu erhöhen, um die Gesamtgesellschaft in den Gremien besser abzubilden. Einer Studie der Verwaltungshochschule Kehl in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe zufolge sind dort aktuell nur 1,8 Prozent der Gemeinderatsmitglieder jünger als 25 Jahre. Der Anteil der Baden-Württemberger bis 25 Jahre an der Gesamtbevölkerung beträgt laut Statistischem Landesamt derzeit aber etwa 26 Prozent. Den jungen Mandatsträgern stehen 59,2 Prozent der Gemeinderäte gegenüber, die älter als 55 Jahre sind. Ihre Gruppe macht laut Statistik rund 34,5 Prozent der Bevölkerung aus.

Doch Skeptiker fragen, ob 16 Jahre alte Teenager, denen die Lebenserfahrung fehlt, die Tragweite der Entscheidungen überblicken können, die sie im Gemeinderat zu treffen haben. Die Wissenschaft hat eine klare Antwort darauf. Sie stellt bei den 16- und 17-Jährigen keine Defizite im Wissen und in der Reife gegenüber anderen Altersgruppen fest. (Die Forscher stützen sich dabei auf Untersuchungen zum aktiven Wahlalter). Die Politologen Thorsten Faas und Anton Könneke (beide FU Berlin) werden in ihrem Aufsatz „Wählen ab 16?“ grundsätzlich: Sie heben hervor, dass das Wahlrecht kein qualifiziertes Recht ist, das Staatsbürgern nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Sonst müssten vor Wahlen für alle Wahlberechtigten Reifetests gemacht werden.

Hinsichtlich des politischen Wissens und des politischen Interesses haben Thorsten Faas und Arndt Leininger (TU Chemnitz) 2023 in ihrer Untersuchung „Mehr Wählen wagen?“ keine Unterschiede zwischen 15- bis 20-Jährigen ausgemacht. Die sogenannten Reife-Argumente, „denen zufolge es bei Minderjährigen an Interesse und Wissen mangele, finden in unseren Daten keine Bestätigung“, schreiben die Politikprofessoren.

Auch eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zum aktiven Wahlrecht ab 16 bescheinigte bereits im Jahr 2015 den Jugendlichen politische Kompetenz. Sie verfügen demnach über eine hinreichende Menge an Information und Wissen. „Wer wählen geht, sollte politisch informiert sein. In dieser Hinsicht ist bei den 16- und 17-Jährigen kein Defizit festzustellen. Die Mehrheit der jüngsten Wahlberechtigten verfügt bereits über das notwendige politische Wissen und ist auch hinreichend kompetent und reif genug, um die Alternative zu wählen, die ihren politischen Präferenzen, ihren Einstellungen und ihrer Weltanschauung am meisten entspricht“, heißt es in der Studie. Das politische Wissen der Jugendlichen sei zwar im Vergleich zu älteren Wählern leicht unterdurchschnittlich ausgeprägt, aber darin sehen die Forscher „kein Problem“. Sie erkennen „keine signifikanten Unterschiede zwischen den jüngsten Wählern und den etwas älteren Altersgruppen“.

Die notwendige Reife und das notwendige Wissen der Jugendlichen bestätigt auch eine Studie der Universität Wien von Sylvia Kritzinger, Markus Wagner und Josef Glavanovits aus dem Jahr 2018. Die Wissenschaftler kommen in ihrer Untersuchung „Wählen mit 16 – ErstwählerInnen bei der Nationalratswahl 2017“ zu dem Ergebnis, dass 16- und 17-Jährige sogar besser informiert sind als ältere Wähler. Die jüngste Altersgruppe schnitt im Wissenstest am besten ab. Auch ihr politisches Interesse, das seit 2013 allgemein zunehme, sei während des Wahlkampfs 2017 noch einmal gestiegen. Die minderjährigen Wähler nutzen den Forschern zufolge deutlich häufiger als andere Altersgruppen die Webseiten und Social-Media-Auftritte der Parteien, um sich aktiv zu informieren.

Ist die Kommunalwahl die richtige Ebene?

Der Gemeinderat behandelt Themen, die Jugendliche direkt betreffen, argumentieren die Befürworter der Absenkung des Wahlalters. So biete die Kommunalpolitik den idealen Einstieg in die politische Beteiligung. Die baden-württembergische Landesregierung sieht die Absenkung des Wahlalters für das passive Wahlrecht als „eine angemessene Maßnahme zur besseren Einbindung jüngerer Menschen in die Kommunalpolitik".

Bundes- und landespolitische Themen werden oft gerade von Jugendlichen deutlich eher wahrgenommen.

Benedikt Hauser, Konrad-Adenauer-Stiftung

Reicht die Absenkung des Wahlalters aus, um Jugendliche an die Demokratie zu binden? Die Forscher der Universität Wien betonten, wesentlich für das politische Interesse der Jugendlichen sei ein politisch interessiertes Elternhaus, danach folgen schulische Aktivitäten. Faas/Leininger meinen, junge Menschen könnten zusätzlich über die Schulen mobilisiert und bildungspolitisch begleitet werden. Allerdings stelle sich die Frage der sozialen Gerechtigkeit. Nicht alle 15- und 16-Jährigen gehen noch in die Schule. Sie könnten nicht von Hilfestellungen profitieren, hätten sie möglicherweise aber besonders nötig, so die Politikprofessoren. 

Die Bertelsmann-Stiftung betrachtet das Wahlrecht selbst als positiven Einflussfaktor. Durch eine Absenkung des Wahlalters steige das politische Interesse der 16- und 17-jährigen Wahlberechtigten an. „Wer das Recht hat, wählen zu gehen, ist motivierter, verspürt mehr zivilgesellschaftliche Pflicht und hat auch einfach mehr Anreize, sich mit dem politischen Geschehen auseinanderzusetzen“, heißt es in der Studie.

Brauchen jugendliche Mandatsträger Hilfestellung oder braucht es eine andere politische Kultur?

Anregungen zur politischen Bildung und zur Organisation der politischen Beteiligung

Der Beamtenbund Baden-Württemberg sieht es als ein Manko an, dass die grün-schwarze Landesregierung nicht plant, in Verbindung mit der Absenkung des passiven Wahlalters die politische Bildung an den Mittelstufen der Schulen zu stärken. Die politische Bildung in der Sekundarstufe I sei „unzureichend und mit der (…) Absenkung des Wahlalters kaum vereinbar“, hält der Beamtenbund in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf fest.  Vor diesem Hintergrund fragte auch die FDP-Fraktion im Landtag den Innenminister Thomas Strobl: „Müssen die Schulen verstärkt über das neue Wahlrecht und die damit verbundenen Möglichkeiten informieren?"

Innenminister Strobl verweist auf die Bildungspläne der Schulen: „Die Vermittlung von Wissen zum Wahlrecht und die Stärkung der Motivation von jungen Menschen zur politischen Teilhabe über Wahlen (…) gehören zu den Kernelementen von Demokratiebildung in der Schule.“ Zudem seien die Schulen seit dem Schuljahr 2019/2020 dabei, den Leitfaden Demokratiebildung umzusetzen. Auch darin geht es um Beteiligungsmöglichkeiten in der Kommune. Lehrkräfte wurden Strobl zufolge bereits entsprechend fortgebildet.

Allerdings wird von verschiedenen Seiten seit Längerem mehr Gemeinschaftskundeunterricht gefordert. Das Fach genießt als einziges Schulfach in Baden-Württemberg Verfassungsrang (Landesverfassung, Artikel 21, 2). Dort heißt es: „In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach.“

Der Gemeinschaftskundeunterricht beginnt aber erst in der siebten Klasse, an den Gymnasien sogar erst in der achten. An den Gymnasien stehen bis zur zehnten Klasse einschließlich vier Wochenstunden zur Verfügung, an den anderen Schulen sind es fünf. 

Die Bertelsmann-Stiftung spricht sich in ihrer Studie zur Wahlbeteiligung und der Herabsetzung des aktiven Wahlalters für „gezielte und nachhaltige Begleitmaßnahmen“ aus, um die Wahlbeteiligung junger Menschen zu erhöhen und das Wahlalter zu senken. Das lässt sich wohl auch auf die Absenkung des Alters der Wählbarkeit übertragen.

Die Bertelsmann-Studie setzt auf „aktive Begleitung in den Schulen, in den (sozialen) Medien und im sozialen Umfeld der Erstwähler“. Ob jemand wähle, hänge davon ab, ob in seinem sozialen Umfeld über Politik gesprochen und gewählt wird. Vor dem Hintergrund steigender Ganztagsangebote schreibt die Stiftung den Kitas und den Schulen eine besondere Rolle zu. Die Forscher verweisen auf Beispiele aus Österreich, Bremen, Hamburg und Brandenburg. Werde „Wählen ab 16“ in den Bildungseinrichtungen aktiv begleitet und gefördert, „dann zeigen sich positive Effekte“.

Diese Tendenz  bestätigen auch Thorsten Faas und Arndt Leininger. Die Politikprofessoren aus Berlin und Chemnitz betrachten Schule und Bildungseinrichtungen, aber auch das Elternhaus als Umgebungen, die junge Menschen potenziell zur Wahlteilnahme mobilisieren und motivieren können.

Die österreichischen Sozial- und Politikwissenschaftler Sylvia Kritzinger, Markus Wagner und Josef Glavanovits kommen in ihrer Untersuchung zu 16-jährigen Erstwählern zu der Erkenntnis: Das politische Interesse jugendlicher Erstwähler war umso höher, je mehr in der Schule über Politik und Wahlen gesprochen wurde, je mehr Projekte jugendliche Erstwähler dazu gemacht haben und je häufiger sie etwa in der Schülermitverantwortung mitgewirkt haben. Dagegen merken die Forscher an: „Außerschulische Aktivitäten wie der Besuch eines Jugendzentrums oder das Mitmachen bei einem SchülerInnen- oder Jugendparlament steigern jedoch das politische Interesse nicht merklich.“ Anders verhalte es sich wiederum, wenn Jugendliche politische Debatten im Fernsehen verfolgen und das Parlamentsgebäude besuchen. Auch das könne „maßgeblich zur Steigerung von politischem Interesse und in weiterer Folge auch zu einer höheren Wahlbeteiligung führen“.

Es geht um Erleben, nicht um Unterrichten.

Jürgen Dorn, Geschäftsführer des Landesjugendring Baden-Württemberg

Mehr politische Bildung, besser noch politische Pädagogik, hält auch der baden-württembergische Landesjugendring (LJR) für hilfreich. Allerdings nicht in erster Linie aus der Schule. „Es geht um Erleben, nicht um Unterrichten“, beschreibt LJR-Geschäftsführer Jürgen Dorn die Position der Verbände. Sie setzen stärker auf außerschulische Angebote. Dabei kommt der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung eine besondere Rolle zu. Die Servicestelle wird vom Landessozialministerium gefördert. Sie kümmert sich seit 2023 auch um den Bereich „Politische Kinder- und Jugendbeteiligung“. Innenminister Thomas Strobl hat erklärt, mit Blick auf die Kommunalwahlen 2024 sei eine Strategie geplant, die mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Dachverband der Jugendgemeinderäte abgestimmt werde. Dazu sollen Veranstaltungen der Landeszentrale für politische Bildung kommen. Auch der Dachverband der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg plant eine Kampagne zur Wahl.

Die Servicestelle Kinder- und Jugendarbeit wird getragen vom Landesjugendring, der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung und der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit. Caroline Zielbauer, die Teamleiterin der Servicestelle, will zur Kommunalwahl unterschiedliche Angebote entwickeln. Für Erstwähler soll ein Bündnis geschmiedet werden. Mit Blick auf das passive Wahlrecht strebt sie zusammen mit den Kommunen an, Kandidaten zu motivieren und Gewählte auch während ihrer Amtszeit zu begleiten und zu vernetzen. Den zentralen Punkt sieht Zielbauer in der Veränderung der politischen Kultur. Dazu will die Servicestelle beitragen und neue Wege in Modellkommunen erproben, die dann übertragen werden könnten.

Für eine neue politische Kultur

Junge Mandatsträger müssten ihre Ämter auch ausüben können. Das ist auch dem Landesjugendring wichtig. „Wenn die Bürgerschaft Jugendliche wählt und sie für fähig hält, dann muss ein Rahmen geschaffen werden, der das ermöglicht“, bekräftigt Jürgen Dorn im Gespräch. Das fängt für Dorn und Zielbauer bei der Sitzungsdauer an. Es muss nicht immer ein Marathon sein. Müssen wirklich Berge an Akten zur Vorbereitung gelesen werden? Der Landesjugendring hat einige Ideen, wie Sitzungen attraktiver gestaltet werden könnten: Sie müssen nicht erst am Abend beginnen. Sie müssen nicht thematisch überfrachtet werden. Ist jemand da, der jugendlichen Räten erklärt, was sie nicht wissen (wovon gegebenenfalls auch Ältere profitieren könnten)? Ist gewährleistet, dass junge Räte auch zu Wort kommen? Wie ist das Verhältnis zwischen Verwaltung und Gemeinderat – und kann man auch virtuell an einer Sitzung teilnehmen?

Das „Spielfeld Gemeinderat“ neu zu ordnen, könnte allen Mandatsträgern zugutekommen, meint Dorn. Und vielleicht trage das dazu bei, dass sich mehr Bürger zur Kandidatur für die kommunalen Gremien bereitfinden. Kandidaten für die rund 30.000 zu vergebenden Sitze in den Gemeinde- und Ortschaftsräten sowie den Kreistagen in Baden-Württemberg sind eher dünn gesät. Die Aussicht auf „Ehre“ allein genügt in den Augen von Dorn zumindest den jungen potenziellen Kandidaten nicht als Motivation. Die Aussicht, dass das Engagement der künftigen Karriere dienlich sein könnte, sieht er eher als Anreiz. „Auch das Gemeinschaftserlebnis wird wichtig werden.“

Werden Jugendgemeinderäte überflüssig?

Im Gegenteil: Das Land will sogar neue Gremien testen

Es gibt in Baden-Württemberg die unterschiedlichsten Formen der Jugendbeteiligung auf der kommunalen Ebene. Ihnen droht keineswegs das Aus, wenn 16- und 17-Jährige in den Gemeinderat oder den Kreistag einziehen können. Im Gegenteil. Das Land will neue Formen erproben. 

Von den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg haben zurzeit 101 Kommunen Jugendräte oder Jugendgemeinderäte, wie ihr Dachverband meldet. Etwa 1.500 Jugendliche sind dort engagiert, zum Teil schon ab zwölf Jahren. Baden-Württemberg versteht sich als Stammland der Jugendgemeinderäte. Das bleibt so, meinen die Jugendvertreter, auch wenn jetzt das passive Wahlalter auf 16 Jahre sinkt.  Das sieht auch die Gemeindeordnung vor. Dort steht:

Gemeindeordnung, § 41a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.

(2) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.

„Ein Gemeinderat kann nie einen Jugendgemeinderat ersetzen, der direkt auf die Bedürfnisse von Jugendlichen eingeht.“ Das steht für Jonas Dehmel, den Vorsitzenden für Internes beim Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg fest. Er lobt zwar: „Die Absenkung des passiven Wahlalters ist ein Zeichen, dass Jugendbeteiligung auch in der Landespolitik an Bedeutung gewinnt.“ Der Dachverband erwartet auch, „dass daraus eine bessere, diversere und vor allem zukunftsorientiertere Politik hervorgeht“. Jugendgemeinderäte würden so aber nicht überflüssig. 

Im Gegenteil: Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) hat im April 2023 sogar ein Modell für die Einrichtung von Kreisjugendräten angeregt. Das war bereits nach der Änderung des Kommunalwahlrechts. Zusammen mit dem Dachverband der Jugendgemeinderäte will Hauk testen, ob sich die Jugendbeteiligung stärken lässt, wenn sich Jugendliche aus kleinen ländlichen Gemeinden in einem Kreisjugendrat zusammentun. 

Die Absenkung des passiven Wahlalters stellt keine Alternative zu einem Jugendgemeinderat dar.

Jonas Dehmel, Dachverband der Jugendgemeinderäte BW

Innenminister Strobl betont: „Die Beteiligung von Jugendlichen nach § 41a der Gemeindeordnung ist rechtlich unabhängig vom passiven und aktiven Wahlrecht zu den kommunalen Gremienwahlen.“ Jugendliche können Mitglied in beiden Gremien sein. „Eine Mitgliedschaft in einem Jugendgemeinderat oder einer anderen Jugendvertretung und eine Mitgliedschaft im Gemeinderat schließen sich nicht aus“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf des Landtags.

Wollen die Jugendlichen lieber gleich in den richtigen Gemeinderat?

Jonas Dehmel und sein Dachverband meinen: Nein. „Der Jugendgemeinderat ist für die Jugendlichen viel leichter zugänglich“, sagt Dehmel. Die Mitglieder sind ungefähr gleich alt, hier mitzumachen sei für Jugendliche eine niedrigere Schwelle als im Gemeinderat. Für Jugendliche kann es demnach auch attraktiv sein, dass die Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats weniger starr sei als die eines Erwachsenengremiums. Auch sei die zeitliche Belastung eher zu schultern als die eines Gemeinderats.

„Dem Jugendgemeinderat werden die Akteure nicht ausgehen“, argumentiert der Dachverband. „Hier bekommen auch Jüngere die Möglichkeit, Politik in der Kommune aktiv mitzugestalten und die Gremienarbeit erst richtig kennenzulernen.“ Die Jugendgemeinderäte stehen schon 13- und 14-Jährigen offen. Dehmel glaubt sogar, dass die Aussicht, früher in den Gemeinderat einziehen zu können, Jugendliche motivieren kann, sich schon früher für den Jugendgemeinderat aufstellen zu lassen, um dort kommunalpolitische Erfahrung zu sammeln.

Werden sich junge Kandidaten von der Politik abwenden, wenn die Kandidatur nicht erfolgreich ist?

Die Hürde, dass Minderjährige in den Gemeinderat gewählt werden, ist hoch. Da sieht auch der Dachverband der Jugendgemeinderäte so. Die Erfolgsaussichten müssten „klar kommuniziert werden“. Die jungen Leute müssten auch gut auf die Kandidatur vorbereitet werden: „Die Absenkung des passiven Wahlalters darf nicht dazu führen, dass die Jugendlichen am Ende von einem Wahlergebnis enttäuscht sind und sich nicht mehr trauen, für öffentliche Ämter zu kandidieren.“ Es sei notwendig, (potenzielle) junge Kandidaten zu unterstützen, mahnt der Dachverband. Er will auch selbst Hilfestellung geben. Niemand soll sich enttäuscht von der Politik abwenden, weil es nicht auf Anhieb mit einem Mandat geklappt hat. Denn, so sagt Jana Freis vom Dachverband: „Die Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte von heute sind die Zukunft der Gemeinderäte.“

Jugendarbeit darf nicht nur eine Spielwiese sein.

Jürgen Dorn, der Geschäftsführer des Landesjugendrings

Auch der Landesjugendring sieht keine Konkurrenz zwischen Gemeinderat und anderen Angeboten. „Die Wählbarkeit mit 16 ist nur ein Mittel der Jugendbeteiligung“, sagt Jürgen Dorn, der Geschäftsführer des Landesjugendrings (LJR) im Gespräch. Wichtig sei der Mix. Beteiligung müsse aber Konsequenzen haben. „Jugendarbeit darf nicht nur eine Spielwiese sein“, betont Dorn. „Wenn Jugendliche direkt im Gemeinderat mitdiskutieren, ist das gegeben.“ Der Landesjugendring mit seinen 32 Mitgliedsverbänden versteht sich als Interessenvertreter der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Als solcher tritt er stark für die Absenkung des passiven Wahlalters ein. Der Vorsitzende Alexander Strobel sieht darin „große Chancen für die (Kommunal)-Politik: Politisches Engagement und Wahlämter könne attraktiver werden, die Wahlbeteiligung steigen“, schreibt er nach dem Beschluss im Landtag.

Funktionen wie Aufsichtsräte oder stellvertretende Bürgermeister können Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, nicht ausüben. Das führen Kritiker der Absenkung des Wählbarkeitsalters ins Feld. Der Landesjugendring hält dagegen: „Man wird kein Gemeinderat zweiter Klasse, wenn man bestimmte Aufgaben nicht wahrnehmen kann.“ Auch längst nicht jeder volljährige Gemeinderat habe schließlich ein Aufsichtsratsmandat. Sollte eine Gruppe Minderjähriger in einem Gemeinderat tatsächlich Fraktionsstärke erreichen, dann müsse sie einen stellvertretenden Bürgermeister stellen können. „Dann muss man die Gemeindeordnung ändern“, sagt Dorn.

Was sind überhaupt Jugendthemen?

Antwort: Alles, was Jugendliche direkt betrifft, sagt etwa der Dachverband der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg. Da fallen einem spontan Jugendhäuser, Skaterparks oder Musik- und Sportevents ein. Das geht Caroline Zielbauer von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung nicht weit genug: „Es ist falsch anzunehmen, es gebe explizite Jugendthemen“. Man müsse die Jugendperspektive bei allem mitdenken, sagt LJR-Geschäftsführer Jürgen Dorn – sei es bei der Schuldenaufnahme oder bei der Verkehrsplanung. „Man muss die Jugend direkt fragen“ und „die Perspektive der Jugend können nur junge Menschen einbringen“, meint der Landesjugendring. Deshalb müsse man junge Menschen möglichst früh einbeziehen.

Übernehmen die Jugendlichen das Kommando?

Wie sich die Parteien und Verbände auf die Kommunalwahl einstellen

Die Debatten sind grundsätzlich, die Bedenken groß. Doch das Alter für die Wählbarkeit ist gesenkt und auch die meisten Bedenkenträger gehen pragmatisch mit der Gesetzesänderung um. Wie viele minderjährige Mandatsträger tatsächlich in die Gremien einziehen werden, werden erst die Wahlen zeigen. Wie sich auch mit der Einführung des aktiven Wahlrechts für 16- und 17-Jährige 2014 nichts Grundstürzendes in den kommunalen Parlamenten Baden-Württembergs geändert hat, erwarten die Beteiligten nicht, dass mit der Absenkung des passiven Wahlalters die Jugendlichen die Macht in den Räten des Landes übernehmen werden. Alexander Strobel, der Vorsitzende des Landesjugendrings, rechnet „nicht damit, dass 2024 massenweise 16-Jährige in die Gemeinderäte einziehen werden“. Vorsorglich warnt der Landesjugendring vielmehr: „Man sollte die Entscheidung nicht gleich zurückdrehen, falls sie nicht gleich ein durchschlagender Erfolg wird.“

Gelassen bleibt auch der Innenminister. „Lassen wir einfach einmal die Kirche im Dorf. Jetzt warten wir einmal die Kommunalwahlen ab, wie viele 16-Jährige tatsächlich gewählt werden“, sagte Thomas Strobl (CDU) bei der Debatte über die Gesetzesänderung im Landtag.

Mehr als 30.000 Sitze sind laut Landesregierung in den Gemeinderäten, Kreistagen und Ortschaftsräten des Landes sowie in der Verbandsversammlung der Region Stuttgart zu vergeben. Parteien und Wählervereinigungen suchen dringend Kandidaten. Jetzt können sie auch unter den 16- und 17-Jährigen Bewerberinnen und Bewerber rekrutieren. Manche Verantwortliche in den Kommunen fragen sich hinter vorgehaltener Hand zwar, ob sich der große Aufwand wegen der zwei Jahre lohnt. Fraglich finden sie auch, ob die Absenkung des passiven Wahlalters der richtige Weg ist, die Gemeinderäte jünger zu machen und in den Gremien die Gesamtheit der Gesellschaft zu berücksichtigen.

Doch die Kommunen machen sich an die Organisation: „Die Städte und Gemeinden werden die Gesetzesänderungen (…) sorgfältig und in gewohnter Weise umsetzen und die Akteure der Kommunalwahl 2024 bei der weiteren Vorbereitung im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung professionell unterstützen“, verspricht Steffen Jäger, der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, nach dem Beschluss des neuen Gesetzes am 29. März 2023

Wie gehen die Parteien mit den neuen Möglichkeiten zur Kandidatenrekrutierung um?

Die Grünen

Die Euphorie über die Gesetzesänderung ist bei den Grünen in Baden-Württemberg am größten. Der Landesverband jubelt auf Anfrage: „Die Teilhabe junger Menschen an der Politik ist für uns Grüne eine Herzensangelegenheit.“ Die Grüne Jugend empfiehlt kleinen Fraktionen, mindestens zwei junge Kandidierende auf aussichtsreichen Listen anzustreben. Für größere Städte formuliert sie die Zielmarke von 20 Prozent. Die Landesvorsitzenden der Grünen unterstützen diese Zielsetzung, sehen aber, dass „dies, gerade in kleineren Kommunen, häufig keine leichte Aufgabe“ ist, wie eine Sprecherin erklärt. Die Mitglieder vor Ort werden demnach „ermutigt, junge Menschen durch eine zielgruppenspezifische Ansprache als Kandidierende zu gewinnen“.

Die Erwartungen sind dennoch auch bei den Grünen nicht übergroß. Sie verzeichneten nach eigenen Angaben schon bei den vergangenen Kommunalwahlen einen Anstieg junger Mitglieder in ihren Fraktionen. „Wir hoffen, dass sich dieser Trend fortsetzt, erwarten durch die Absenkung des passiven Wahlalters aber keine schlagartige Veränderung in der Altersstruktur der Gremien“, so eine Sprecherin. Die Landtagsabgeordnete Swantje Sperling appellierte im Landtag auch an die Jugendlichen selbst: „Es ist auch an euch, diese neuen Möglichkeiten zu ergreifen.“

CDU

Die CDU, die im Landtag eher verhalten und aus Koalitionsdisziplin für die Absenkung des Alters für die Wählbarkeit gestimmt hat, will die Möglichkeiten nun ebenfalls nutzen. CDU-Generalsekretärin Isabell Huber sagte auf Anfrage: „Eines der wichtigsten Ziele für die CDU Baden-Württemberg ist es, noch viel mehr junge Menschen für die Politik zu gewinnen!“ Das gelte insbesondere für die nächste Kommunalwahl. Huber erklärt, die junge Generation sei „entgegen mancher Klischees“ absolut bereit, Verantwortung zu übernehmen. „Deshalb werden wir junges Engagement fördern, aber auch fordern.“ Mit dem neuen, modernen Kommunalwahlrecht sei das aktive und passive Wahlrecht für alle 16-jährigen geöffnet. Die Generalsekretärin sagt: „Unsere Verbände vor Ort rufen wir selbstverständlich auf, diese große Chance zu nutzen und gezielt auch um die ganz junge Zielgruppe zu werben.“ Huber setzt dabei auf die Verbindungen ihrer Partei in den Gemeinden: „Der Weg vom Musikverein, von der Landjugend oder vom Fußballplatz in die CDU war noch nie weit – und darf es nie werden! Als größte Kommunalpartei in Baden-Württemberg profitiert die CDU schon immer von ihrer Verwurzelung vor Ort und einem Miteinander der Generationen. Unsere kommunalen Verbände wissen ganz genau: Junges Blut tut gut!“

SPD

Die SPD stellt auch bei den Kommunalwahlen ihre Listen alternierend zusammen, auf eine Frau folgt ein Mann – und so weiter. Eine Sprecherin des Landesverbands betont auf Anfrage: „Als SPD Baden-Württemberg legen wir großen Wert darauf, dass unsere Partei die gesellschaftliche Realität abbildet und entsprechend auch jugendliche Kandidierende fördert“. Die Ortsvereine hätten „ein großes Interesse, engagierte junge Menschen auf den Listen zu positionieren“. Zum einen, um ausreichend Kandidierende zu finden, zum anderen aber auch um die eigene Liste für die nächsten Wahlen gut aufzustellen und den Generationenwechsel mitzudenken. „Vor allem in kleineren und mittleren Gemeinden und Städten stehen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche sich kommunalpolitisch engagieren wollen, alle Türen bei den Gliederungen vor Ort offen“, heißt es aus dem Landesverband. Bereits im November 2022 hat die Landes-SPD mit Blick auf die Kommunalwahl 2024 beschlossen: „Die Chancen der (damals noch voraussichtlichen) Absenkung des passiven Wahlrechts auf 16 Jahre wollen wir gemeinsam mit den Jusos und der SGK (Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik) nutzen.“

FDP

Die Liberalen haben die Gesetzesänderung abgelehnt. Aber sie punkten in den Wahlen bei jungen Wählern. Ein Sprecher des FDP-Landesverbandes äußert sich verhalten positiv. Er verweist darauf: „Die Freien Demokraten konnten sich zuletzt mehrfach über starken Zuspruch von Erstwählern für die liberale Sache freuen.“ Das spiegle sich nicht nur in den Wahlergebnissen, sondern auch in der Mitgliederstatistik der FDP und der Jungen Liberalen wider. „Dementsprechend sind wir auch gespannt auf die ersten Kommunalwahlen mit dem neuen Wahlrecht und zuversichtlich, dass dort auch einige junge Gemeinderäte auf den Listen der FDP zum Zuge kommen.“

AfD

Die AfD dagegen bleibt bei ihrer Ablehnung. Ihr Landessprecher Emil Sänze sagte auf Anfrage: „Ich befürchte, es werden einige 16-Jährige in die Gremien einziehen.“ Junge Menschen würden „gezielt herangeführt“, es gebe „gestützte Gruppen“, deren Interesse es sei, „junge Menschen in die Räte zu bringen“. Die AfD werde sich „sicher nicht um 16-jährige Kandidaten bemühen“.

Freie Wähler

Die Freien Wähler, die nichts von der Wählbarkeit Minderjähriger halten, werden ihren Ortsvereinen nahelegen, Jugendliche in den Blick zu nehmen. „Wir sind bestrebt, junge Kandidaten zu bekommen, aber es ist mühsam, jüngere Leute für eine Kandidatur zu gewinnen“, berichtet Annette Silberhorn, die Landesgeschäftsführerin des Verbands der Freien Wähler, auf Anfrage. Ein Blick in die aktuellen Gemeinderäte genügt. Auch jetzt sind die Kandidaten im Alter um die 20 dünn gesät. Die Esslinger Gemeinderätin erwartet keine entscheidenden Veränderungen in den Gremien: „Wir freuen uns über Verjüngung. Wir brauchen jüngere Mandatsträger, aber die anfängliche Euphorie über die Absenkung des passiven Wahlalters wird Ernüchterung weichen.“

Was sagen die Jugendlichen selbst? Eine (zufällige) Sammlung von Stimmen

  • Ich freue mich sehr. Junge Menschen bekommen nun einen noch direkteren Weg, Einfluss auf die Politik zu nehmen, zum Beispiel bei der Gestaltung von Schulräumen. Ich kandidiere selbst für den Gemeinderat in Baden-Baden. Jetzt kommt es darauf an, welche Chance junge Kandidaten auf Listenplätze bekommen. Wenn ich gewählt würde, wäre ich froh über alles, was ich im Gremium machen kann. Ich finde es nicht schlimm, wenn ich nicht Aufsichtsrat der Stadtwerke werden könnte. Daran habe ich wenig Interesse. Ich könnte andere Sachen verändern, die für meine Altersklasse wichtiger sind.

    Luca Mürb, im Herbst 2023 16Jahre, Schüler, Baden-Baden

  • Ich habe noch nie davon gehört, dass man mit 16 Gemeinderat werden kann. Ich finde das auch ein bisschen zu jung. Man ist einfach noch nicht ganz erwachsen. Ich könnte mir das für mich nicht vorstellen.

    Aman, 16 Jahre, Schüler, Stuttgart

  • Mit 17 Gemeinderat werden zu können, wäre perfekt. Dann ist man schon ein bisschen reifer als mit 16. Aber es ist besser als 18. 16 ist zu jung. Junge Gemeinderäte können ein bisschen mehr für die Jugend sprechen.

    Noel, 14 Jahre Schüler, Stuttgart

  • Kinder werden jetzt früher reifer. Da ist es besser, dass auch 16-Jährige in den Gemeinderat einziehen können. So kann man früher Verantwortung für seine Zukunft übernehmen und früher mitbestimmen. Jugendliche können dann mitentscheiden, was mit ihnen passiert. Für mich selbst wäre das nichts. Ich kann nicht gut vor vielen Menschen sprechen.

    Vanessa, 14 Jahre, Schülerin, Stuttgart

  • Ich finde es gut, dass das Wahlalter gesenkt wurde, denn gerade junge Menschen können auf kommunaler Ebene neue Perspektiven einbringen und die Stimme der Jugend muss gehört werden. [...] Denn gerade bei jugendpolitischen Themen, wie z. B. der Freizeitgestaltung in der Gemeinde, der Situation in den Bildungseinrichtungen, dem Umweltschutz oder den digitalen Medien, fehlt es oft an der Beteiligung von jungen Menschen. Im Jugendgemeinderat ist es möglich, Aktionen direkt für Jugendliche zu organisieren, im Gemeinderat ist es möglich, Jugendperspektiven in Entscheidungen einzubringen. Deshalb ist es wichtig, dass Jugendliche in beiden Gremien vertreten sind. Allerdings finde ich es sehr schade, dass gerade auf Bundesebene das Wählen ab 16 nicht möglich ist.

    Leoni Kükrekol, 16 Jahre, Schülerin, Sprecherin des Jugendgemeinderats, Ditzingen

Die jüngsten Kandidierenden von Baden-Württemberg (Teil 2)

Mit 16 oder 17 Jahren in den Gemeinderat?

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