Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahl

Baden-Württemberg besteht aus 1.101 Gemeinden. Die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Gemeinden ist der Gemeinderat. Was genau ist ein Gemeinderat? Und was ist der Unterschied zum Ortschaftsrat? Wie werden Gemeinderäte und Ortschaftsräte gewählt?
Gemeinderat und Ortschaftsrat – was ist das?
Der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GemO). Der Gemeinderat ist kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Die Anzahl seiner Mitglieder richtet sich in der Regel nach der Größe der Gemeinde. Die Mitglieder des Gemeinderates werden über die Listen von Parteien und Wählervereinigungen gewählt. Der Gemeinderat kann beschließende und beratende Ausschüsse einsetzen. Vorsitzende:r des Gemeinderats und seiner Ausschüsse ist mit Stimmrecht der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin.
In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können interne Gebietsaufgliederungen in Form von Ortschaften vorgenommen werden. In diesen Ortschaften können Ortschaftsräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe zu erzielen.

Gemeinderat
Was macht der Gemeinderat? Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat der Gemeinderat? Wer sitzt im Gemeinderat? Wie arbeitet ein Gemeinderat?
Wie werden Gemeinderäte und Ortschaftsräte gewählt?
Gemeinde- und Ortschaftsräte werden alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen gewählt. Als Wahlsystem dient die Verhältniswahl auf der Grundlage freier Listen, die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet eingereicht werden. Jedem Wahlberechtigten stehen so viele Stimmen zu, wie Mandatsträger:innen zu wählen sind. Die Zahl der Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder ist gesetzlich geregelt. Je nach Gemeindegröße sind es zwischen acht und sechzig. Gewählt wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.
Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg hält einige Besonderheiten bereit, die es beim Wählen zu beachten gilt. Eine ausführliche Übersicht zum Wahlrecht gibt es hier, ebenso eine Übersicht in Leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Besonderheiten:
- Positive Kennzeichnungspflicht: Das bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber ausdrücklich als gewählt gekennzeichnet werden müssen – ein Ausstreichen der Namen anderer Bewerber reicht nicht aus!
- Wie kennzeichne ich eindeutig: Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Stimme erhalten sollen, werden mit einem Kreuz oder mit einer „1“ gekennzeichnet.
- Kumulieren: Es besteht aber auch die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerbern mehr als eine Stimme zu geben, maximal sind es drei. Das nennt man „kumulieren“ (anhäufen). Daher werden Bewerberinnen oder Bewerber, die zwei oder drei Stimmen erhalten sollen, mit einer „2“ oder „3“ gekennzeichnet.
- Panaschieren: Um Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Listen Stimmen zu geben, wird eine Liste als Grundlage genommen. Weitere Namen von anderen Listen können dann handschriftlich hinzugefügt werden. Das nennt man „panaschieren“ (mischen).
- Ausnahme von der positiven Kennzeichnungspflicht: Es gibt auch die Möglichkeit, alle Stimmen nur einer Partei oder Wählervereinigung zukommen zu lassen. Dann kann man deren Liste ohne weitere Kennzeichnung unverändert abgeben. Es erhält dann jede Bewerberin und jeder Bewerber eine Stimme. Enthält eine Liste weniger Bewerberinnen und Bewerber als Kandidierende zu wählen sind, verschenkt man bei einem unveränderten Stimmzettel allerdings einen Teil seiner Stimmen!
Ortschaftsräte: Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemeinderäte.
Wer wird in den Gemeinderat gewählt?
Rund 20.000 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gibt es in Baden-Württemberg. Sie werden durch die Bürger:innen der Kommune gewählt. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Es spielt nicht nur eine Rolle, wer sich zur Verfügung stellt, sondern ganz entscheidend ist, wer gewählt wird. Bildung, Einkommen und Geschlecht sind als „Filter“ anzusehen – mit wachsender Gemeindegröße ansteigend. Eine Differenzierung lässt sich auch nach der Zugehörigkeit zu Parteien treffen.
Durch die Möglichkeit des Kumulierens führt auch ein guter Listenplatz nicht unbedingt zum Erfolg. Entscheidend ist der Bekanntheitsgrad durch Beruf und Familie oder durch ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde, zum Beispiel bei der Feuerwehr oder in Vereinen.
Insgesamt leben so im Ergebnis der Kommunalwahlen eigentlich die Bedingungen fort, an die jahrhundertelang das Bürgerrecht in unseren Gemeinden geknüpft war: Ortsbürtigkeit oder doch zumindest lange Wohndauer, Grundbesitz, Selbstständigkeit, zumindest sicheres Einkommen (Beamte), Mindestalter – und männlich sein (Frauen wurden als nicht selbstständig, da vom Mann abhängig, angesehen). Diese Voraussetzungen des Bürgerrechts – zu verstehen aus der vorindustriellen Gesellschaft, in der die Gemeinde auch die Instanz sozialer Sicherung war – leben also merkwürdigerweise lange nach ihrer rechtlichen Abschaffung in den Köpfen fort und werden, zumindest teilweise, im Wahlverhalten weiter praktiziert.
Obwohl die Rolle der Freien Wähler in Baden-Württemberg besonders groß ist, nimmt der Sitzanteil mit zunehmender Größe der Gemeinde ab und die Parteibindung der Mandatsträger:innen zu. In kleinen Gemeinden gibt es dagegen bis heute sehr häufig überhaupt keine Parteilisten. Insgesamt bedeutet dies, dass sich der Parteienstaat zumindest in größeren Gemeinden durchgesetzt hat, obwohl eigentlich das Wahlsystem das Honoratiorentum begünstigt.
Wie hoch ist der Frauenanteil?
Nach den Gemeinderatswahlen 2024 ist der Anteil weiblicher Abgeordneter in den Gemeinderäten erneut leicht angestiegen und beträgt 27,4 Prozent. Das sind 0,6 Prozent mehr als 2019. Von den landesweiten 18.540 gewählten Gemeinderatsmitgliedern sind 5.079 Frauen. Weitere Infos siehe Frauenanteil in den Kommunalparlamenten
Ergebnisse Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg
Rund 8,6 Millionen Menschen in Baden-Württemberg waren bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wahlberechtigt. Ein Überblick über die Wahlergebnisse.

Rückblick: Gemeinderatswahlen 2019
Wie wurde in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg bei den Gemeinderatswahlen 2019 gewählt? Wie hoch war die Wahlbeteiligung? Wer bekam wie viele Sitze zugeteilt?
Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: Juni 2024.
