Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg

Wir können bei den Kommunalwahlen alle fünf Jahre unsere Kommune und unseren Landkreis aktiv mitgestalten. Keine andere politische Ebene ist so nah an den Bürgerinnen und Bürgern wie die kommunale. Bei den Kommunalwahlen bestimmen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Gemeinderäte und Ortschaftsräte in den 1.101 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs. Gewählt werden auch die Mitglieder der Kreistage in den 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart.
Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die letzte Kommunalwahl hat am 9. Juni 2024 stattgefunden. Zu den Ergebnissen
Ergebnisse Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg
Rund 8,6 Millionen Menschen in Baden-Württemberg waren bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wahlberechtigt. Ein Überblick über die Wahlergebnisse.
Kommunalwahlen in Baden-Württemberg
Wer wird gewählt?
Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger:
- Gemeinde- oder Ortschaftsräte
- Kreisräte im Kreistag in den Landkreisen.
- Regionalversammlung des Verbands der Region Stuttgart, allerdings nur, wenn man in der Region Stuttgart wohnt.
Ortschaftsräte: Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemeinderäte.
Kreistagswahlen: Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind.
Regionalwahl Stuttgart: In der Region Stuttgart wählen die Bürgerinnen und Bürger die Regionalversammlung direkt. Jede Wählerin und jeder Wähler besitzt nur eine Stimme, mit der direkt eine Wählervereinigung bzw. Partei gewählt wird. Kumulieren und Panaschieren sind daher nicht möglich.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind alle Deutschen und EU-Bürger:innen der jeweiligen Kommune, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht) und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.
Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürger:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Gemeinde oder einem Landkreis haben, dürfen ebenfalls wählen.
Was ist Kommunalpolitik?

Kommunalpolitik beginnt vor der eigenen Haustür. Sie entscheidet über viele Themen, die jeden direkt betreffen. Die Bürgerinnen und Bürger können in Gemeinderäten selbst mitwirken und ihren Ort oder ihre Stadt verwalten und gestalten. Deswegen sind Kommunen für die Demokratie so wichtig: Hier kann jeder in Gemeinde- und Kreistagen selbst Verantwortung für seine Region und die Politik vor Ort übernehmen.
Weitere Informationen: Kommunalpolitik
Die Begriffe Gemeinde und Kommune
Einfach erklärt
Die Gemeinde
Die Gemeinden sind die kleinsten demokratischen Einheiten unseres Staatswesens. Sie sind die Keimzelle unserer Demokratie. Die Gemeinden dürfen sich selbst verwalten: Sie regeln Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung.
In Baden-Württemberg gibt es 1.101 Städte und Gemeinden.
Die Kommune
Neben den Gemeinden gibt es die Landkreise (und in der Region um Stuttgart den Verband Region Stuttgart). Sie bilden gemeinsam die Ebenen der Kommunalverwaltung. Der Begriff Kommune heißt wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt Gemeinde, allerdings werden mit diesem Begriff sowohl die Gemeinden, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte und die Landkreise bezeichnet.
Über welche Themen bestimmen wir bei der Kommunalwahl?

Die Kommunalpolitik hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen, die in einer Gemeinde wohnen. Die meisten Angelegenheiten, die Bürgerinnen und Bürger mit dem „Staat“ in Kontakt bringen, werden von den Gemeinden erledigt. Dazu zählen Aufgaben wie
- die Wasserversorgung,
- die Straßenreinigung,
- die Müllabfuhr,
- das Schwimmbad,
- der Kindergarten,
- der öffentliche Nahverkehr wie der Bus zur Schule,
- das Ausstellen eines neuen Personalausweises und viel mehr.
Doch nicht alle Aufgaben muss eine Gemeinde übernehmen, und bei einigen Aufgaben kann sie selbst bestimmen, wie sie diese ausgestaltet. Unterteilt sind die Aufgaben einer Gemeinde daher in Pflichtaufgaben, Weisungsaufgaben und freiwillige Aufgaben.
Freiwillige Selbstverwaltung
Hier kann die Gemeinde frei über das „Ob“ und „Wie“ entscheiden. Beispiele sind:
- Grünflächen und Parks
- Sportstätten und Bäder
- Öffentlicher Nahverkehr
Pflichtige Selbstverwaltung
Bei diesen Aufgaben steht das „Ob“ nicht zur Debatte, sondern sie müssen erfüllt werden. „Wie“ eine Gemeinde die Aufgaben ausgestaltet, bleibt ihr überlassen. Beispiele sind:
- Straßen und Fußwege
- Schulen und Kindertagesstätten
- Wasser und Abwasser
Pflichtaufgaben nach Weisung
Bei diesen Aufgaben steht das „Ob“ ebenfalls nicht zur Debatte, sondern eine Gemeinde ist verpflichtet, sie zu erfüllen. Beim „Wie“, also der Ausgestaltung, hat sie gewisse Spielräume:
- Bauaufsicht
- Meldewesen
- Straßenverkehrsaufsicht
Auftrags-angelegenheiten
Hier kann die Gemeinde weder über das „Ob“ noch das „Wie“ entscheiden, sondern muss die Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Beispiele sind:
- Passwesen
- Gesundheitsamt
- Wahlen
Das Wahlrecht bei der Kommunalwahl in BW
Erfahren Sie, warum kein Wahlverfahren im politischen System der Bundesrepublik Deutschland so schwierig wie das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg ist, wer alles wählen kann, wer wählbar ist und warum Sie wählen gehen sollten.
Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: Juni 2024.




